

Beistandschaft
Beratung – Unterstützung – Beistandschaft für Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen.
Manchmal entstehen Fragen oder Unsicherheiten rund um Unterhalt, Vaterschaft oder die gemeinsame elterliche Sorge. In solchen Situationen stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung, persönlicher Unterstützung und einem offenen Ohr zur Seite. Unser Ziel ist es, die Rechte Ihres Kindes zu sichern und gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen zu finden – zuverlässig, unbürokratisch und kostenfrei.
Unsere Unterstützung im Überblick
Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt und auf die Wahrung ihrer Rechte. Wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben, die Vaterschaft ungeklärt ist oder Fragen zur gemeinsamen Sorge bestehen, steht Ihnen das Jugendamt mit kostenloser Beratung und Unterstützung zur Seite.
Jedes Kind hat ein Recht darauf zu wissen, von wem es abstammt. Gemeinsam finden wir den passenden Weg für Ihre persönliche Situation.
Wir beraten, begleiten, vertreten und beurkunden Sie insbesondere bei:
- Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes
- Feststellung der Vaterschaft
- Einrichtung einer Beistandschaft
- Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge
- Kostenfreien Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Mutterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgeerklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge)
Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, vertreten wir Ihr Kind im Rahmen einer Beistandschaft auch vor Gericht.
Unterhalt
Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind zusammen, ist es grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Bleiben Unterhaltszahlungen aus oder bestehen Unklarheiten über die Höhe des Anspruchs, unterstützen wir Sie dabei,
- den Unterhaltsanspruch zu berechnen,
- Unterhaltsverpflichtungen zu beurkunden,
- Unterhaltsansprüche durchzusetzen.
Auch junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können sich in Unterhaltsfragen an uns wenden.
Vaterschaft feststellen
Ist die Vaterschaft Ihres Kindes noch nicht anerkannt, beraten wir Sie gerne – sowohl vor als auch nach der Geburt – zu den nächsten Schritten und den rechtlichen Möglichkeiten.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- der Anerkennung der Vaterschaft,
- der erforderlichen Zustimmungserklärung der Mutter,
- der Beurkundung,
- sowie – falls erforderlich – der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft im Rahmen einer Beistandschaft.
Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der erforderlichen Zustimmungserklärung kann nicht nur beim Jugendamt erfolgen. Sie können sich hierfür auch an jedes Standesamt oder an eine Notarin bzw. einen Notar wenden.
Bitte beachten Sie: Beurkundungen von Unterhaltsverpflichtungen oder Sorgeerklärungen sind nicht bei den Standesämtern möglich.
Bitte mitbringen: Für die Beurkundung benötigen Sie einen gültigen Identitätsnachweis, beispielsweise einen Personalausweis, Reisepass oder eine ID-Karte.
Gemeinsame elterliche Sorge
Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, informieren wir über die Möglichkeiten und rechtlichen Folgen der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Wir
- beraten umfassend,
- beurkunden Sorgeerklärungen,
- stellen auf Wunsch ein sogenanntes Negativattest aus, wenn keine gemeinsame Sorge besteht.
Beistandschaft, Unterlagen & Termin
Was ist eine Beistandschaft?
Der Beistand vertritt ausschließlich die Interessen Ihres Kindes in den Aufgabenbereichen „Feststellung der Vaterschaft" und/oder „Geltendmachung der Unterhaltsansprüche".
Reicht eine Beratung allein nicht aus, kann auf Antrag eine Beistandschaft eingerichtet werden. Der Beistand unterstützt bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und begleitet Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft.
Die Beistandschaft ist freiwillig und für Sie vollständig kostenfrei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Kontoverbindung
- sofern vorhanden: Unterhaltstitel oder anwaltliche Schreiben
Wie vereinbare ich einen Termin?
Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und unterstützen Sie dabei, die Rechte Ihres Kindes bestmöglich durchzusetzen. Unser Angebot ist für Sie kostenfrei.
Wer ist für mich zuständig?
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Wie lange dauert eine Beistandschaft?
Eine Beistandschaft endet, sobald Sie dies mit persönlicher Unterschrift gegenüber dem Jugendamt schriftlich erklärt haben, bei Wegfall der Voraussetzungen oder durch Eintritt der Volljährigkeit.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

