Kinder- & Jugendschutz

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Protecting a Paper Family in Open Hands

Kinder- & Jugendschutz

Die Fachstelle Kinder- und Jugendschutz stärkt und schützt Kinder und Jugendliche durch präventive Angebote in Bereichen wie Medienbildung, Sucht- und Gewaltprävention und qualifiziert dabei außerdem Fachkräfte, Eltern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.



Aufgaben

Die Fachstelle Kinder- und Jugendschutz übernimmt zentrale Aufgaben im Bereich des präventiven Kinder- und Jugendschutzes. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu stärken und Fachkräfte sowie Bezugspersonen zu sensibilisieren und zu qualifizieren.

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten zählen Angebote der Medienbildung, der Drogen- und Suchtprävention sowie Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls. Darüber hinaus bearbeitet die Fachstelle aber u. a. auch Themen des Jugendarbeitsschutzes oder der Gewaltprävention.

Die Angebote richten sich sowohl direkt an Kinder und Jugendliche als auch an Eltern, pädagogische Fachkräfte und weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, beispielsweise aus Schule, Jugendarbeit oder Vereinen.

Die Fachstelle arbeitet mit vielfältigen Methoden, darunter Workshops, Fortbildungen, Vorträge, Elternabende, Fachtage sowie Seminare und Projekte mit Schulklassen. Ziel ist es, präventive Kompetenzen zu vermitteln, Handlungssicherheit zu stärken und den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu fördern.


Jugendschutz-Kompass

Der Jugendschutz-Kompass zeigt, wo es lang geht...

Wir bieten seit Oktober 2024 eine weitere Informationsmöglichkeit zu aktuellen Themen des präventiven Kinder- und Jugendschutzes: Den Jugendschutz-Kompass. Diese in unregelmäßigen Abständen erscheinende Veröffentlichung bietet Informationen für Eltern, Lehrkräfte, Jugendarbeiten, pädagogische Fachkräfte und sonstige Multiplikatoren und beleuchtet dabei in prägnanter Form immer ein spezielles Themenfeld des Kinder- und Jugendschutzes. Neben einführenden Informationen gibt es in jeder Ausgabe einen speziellen Gastkommentar, viele weitergehende Infos und Links sowie wertvolle Anregungen zum Handeln.

Nachstehend finden Sie die bisherigen Ausgaben des Jugendschutz-Kompass zum Download.


Bundeskinderschutzgesetz

Ziel des Bundeskinderschutzgesetzes ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt. Die Ausgestaltung des § 72a SGB VIII soll dabei sicherstellen, dass in der Jugendhilfe keine Personen haupt-, neben- oder ehrenamtlich eingesetzt werden, die einschlägig nach bestimmten Paragraphen des StGB vorbestraft sind. Erreicht werden soll dies durch die Verpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers (Jugendamt), mit den freien Trägern der Jugendhilfe (z. B. Vereine und Verbände) eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beschrieben ist. Als ein Instrument zur Überprüfung eines möglichen Tätigkeitsverbotes wird hierbei ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis benannt.

Zwar kann mit einer solchen Regelung, die an rechtskräftige Verurteilungen anknüpft, nicht abschließend sichergestellt werden, dass beispielsweise Personen mit pädophilen Neigungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig werden. Das Bewusstsein darüber, dass jedoch ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist, kann allerdings zumindest einschlägig vorbestrafte Personen bereits davon abhalten, sich in der Kinder- und Jugendarbeit zu engagieren.

Bei der Ausgestaltung des Bundeskinderschutzgesetzes möchten wir Sie gerne unterstützen und stellen Ihnen die verschiedenen Informationen und Arbeitsmaterialien zur Umsetzung des §72a SGB VIII zur Verfügung:


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