

Soziale Dienste
Die Sozialen Dienste informieren über Angebote der Jugendhilfe wie den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), die Jugendhilfe im Strafverfahren, den Pflegekinderdienst sowie die Unterstützung für unbegleitete minderjährige Ausländer und zeigen, an wen Sie sich in unterschiedlichen Lebenslagen wenden können.
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen rund um Familie, Kinder und Jugendliche haben. Wir bieten Beratung, Unterstützung und Hilfen an.
Die zentralen Arbeitsschwerpunkte des ASD sind:
Beratung und Information in Fragen der allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung
Zum Beispiel:
- Wenn Kinder und Jugendliche sich nicht mehr mit ihren Eltern verstehen
- Wenn Kinder sich ständig über Regeln und Grenzen hinwegsetzen
- Bei Auffälligkeiten im Sozialverhalten
Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Zum Beispiel:
- Hilfen bei der Regelung und Bewältigung des Erziehungsalltags
- Hilfestellung bei individuellen Krisen in der Familie
- Vermittlung von Hilfen sowie Planung und Steuerung von Erziehungs- und Eingliederungshilfen
Beratung und Unterstützung in Fragen von Trennung und Scheidung
Zum Beispiel:
- Was sollten Eltern wissen, wenn sie beabsichtigen, sich zu trennen?
- Wie schaffen es Eltern auch nach der Trennung, gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder zu tragen?
- Wie können Umgangsregelungen und -kontakte gestaltet werden?
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Zum Beispiel:
- Beratung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Klärung und Beratung bei Gefährdung des Kindeswohls
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Häusliche Gewalt
Für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte bei sexualisierter Gewalt gibt es zudem ein bundesweites Hilfsangebot:
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert und berät Jugendliche (14 -17 Jahre) und ihre Familien sowie Heranwachsende (18 - 21 Jahre), die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, vor, während und nach dem Abschluss eines Strafverfahrens.
Wir bringen die sozialpädagogischen Gesichtspunkte während der Hauptverhandlung ein und geben der Justiz Empfehlungen zu erzieherischen Maßnahmen. Des Weiteren prüfen wir, ob ein pädagogischer Bedarf besteht und arbeiten mit den Betroffenen auf die Einleitung entsprechender Jugendhilfemaßnahmen hin oder vermitteln zu anderen Beratungsstellen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren organisiert und überwacht angeordnete richterliche und staatsanwaltschaftliche Weisungen und Auflagen im Rahmen eines Strafverfahrens.
Darüber hinaus ist die Jugendhilfe in Strafverfahren auch mit der Durchführung von Informationsveranstaltungen (z. B. an Schulen) im Rahmen der Präventionsarbeit tätig.
Das Beratungsangebot ist freiwillig und kostenlos.
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
Unbegleitete minderjährige Ausländer sind Kinder und Jugendliche, die aus Krisengebieten der ganzen Welt ohne Personensorgeberechtigte oder ausweislich legitimierter Erwachsener in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und bei der Einreise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Fluchtgründe der Minderjährigen sind sehr vielfältig. Für die Betroffenen geht es neben dem Schutz für Leib und Leben immer um die Suche nach einer Lebensperspektive, die nicht von Hoffnungslosigkeit und unsicherer Zukunft geprägt ist.
Diese jungen Menschen werden in der Zuständigkeit des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Rahmen stationärer Jugendhilfe vorrangig im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, aber auch in benachbarten Kommunen, betreut und unterstützt. Es ist Aufgabe von Jugendamt und Einrichtung, den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Orientierung in der hiesigen Gesellschaft bei gleichzeitiger Bewahrung ihrer Kultur zu geben und sie in die Selbständigkeit zu begleiten.

