Bevölkerungsschutz
Bevölkerungsschutz
Der Fachdienst Gefahrenabwehr beschäftigt sich auch mit dem Thema Bevölkerungsschutz. Dieser kann in zwei Kategorien unterschieden werden: Katastrophenschutz & Zivilschutz.
Zum Bevölkerungsschutz
Der Schutz der Bevölkerung umfasst alle Maßnahmen und Aufgaben, die darauf abzielen, die Bevölkerung vor Gefahren und Bedrohungen zu schützen, die nicht aus eigener Kraft abzuwehren sind und im Ernstfall Hilfe und Unterstützung zu leisten. Dazu gehören unter anderem Schutz vor Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Stürmen, aber auch Schutz vor terroristischen Anschlägen oder Pandemien.
Man unterscheidet dabei in zwei Kategorien:
- Katastrophenschutz
- Zivilschutz
Zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes gehört unter anderem die Planung und Durchführung von Evakuierungen, die Einrichtungen von Notunterkünften, die Warnung und Information der Bevölkerung sowie die Organisation von Rettungs- und Hilfemaßnahmen. Auch die Ausbildung- und Schulung von Einsatzkräften sowie die Beschaffung und Bereitstellung von Einsatzfahrzeugen und -materialien gehören dazu.
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg befasst sich mit der Vorbereitung und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Der Landkreis ist für den Schutz der Bevölkerung und die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig. Er bildet die Katastrophenschutzbehörde, die für die Planung, Organisation und Koordination zuständig ist.
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg arbeitet eng mit den örtlichen Einsatzkräften und anderen Behörden zusammen, um im Ernstfall eine schnelle und koordinierte Hilfe sicherzustellen. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden, bzw. die Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich.
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg engagieren sich aktuell ca. 950 Helfer ehrenamtlich im Katastrophenschutz in 35 verschiedenen KatS-Einheiten von Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebensrettungsgemeinschaft und Johanniter. Diese Einheiten kommen auch unterhalb der Katastrophenschwelle zum Einsatz und werden auf Anforderung nicht nur im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, sondern auch in der ganzen Bundesrepublik eingesetzt.
Eintritt und Ende einer Katastrophe wird nach § 34 des Hessischen Gesetzes über den Brand- und Katastrophenschutz (HBKG) durch den Landrat als untere Katastrophenschutzbehörde bestimmt und unter Angabe des Umfangs des betroffenen Gebietes durch Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekanntzumachen.
Zu den operativen Einheiten des Katastrophen- und Zivilschutzes gehören öffentliche Hilfsorganisationen wie die Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW). Auch private Hilfsorganisationen sind in unserem Landkreis Hersfeld-Rotenburg aktiv:
- Deutsche Rote Kreuz (DRK)
- die Johanniter-Unfallhilfe (JUH)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
Zivilschutz
Gemäß § 1 ZSKG besteht die Aufgabe des Zivilschutzes darin, durch nicht-militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Der Zivilschutz ist eine der Aufgaben der Gefahrenabwehr. Länder und Bund bedienen sich zu ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung aufgrund besonderer Gesetze der gesamten vorhandenen personellen und sächlichen Ressourcen.
Die Durchführung der Maßnahmen im Zivilschutz wird in Zusammenarbeit mit den Bundesländern wahrgenommen. Dafür greift der Bund auf die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurück, die hierfür ergänzend ausgestattet und ausgebildet werden. Das betrifft beispielsweise spezielle Technik in Form von Fahrzeugen, die für besondere Gefahrenlagen vorgesehen sind. Diese Ressourcen werden in die alltägliche Gefahrenabwehr der Länder integriert und verfolgen damit einen Doppelnutzen.
Zum Zivilschutz gehören beispielsweise der Selbstschutz, die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, der Schutzbau, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz von Kulturgut.
Während der Zivilschutz sich auf den Schutz der Bevölkerung in Verteidigungs- oder Spannungsfällen konzentriert, beschäftigt sich der Katastrophenschutz mit der Bewältigung von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen und anderen Großschadenslagen.