

Schulverwaltung
Der Kreis ist als kommunaler Schulträger für die äußeren Schulangelegenheiten verantwortlich, während sich das Land Hessen um die inneren Schulangelegenheiten kümmert. Mit der Schulträgerschaft ist auch das Recht auf die Planung des Schulangebotes verbunden. Der Schulentwicklungsplan ist die Grundlage für das Schulangebot, mit dem der Schulträger sicherstellen muss, dass die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler die Bildungsgänge wählen können, die das Land in seiner Verantwortung zur Gestaltung des Schulwesens gesetzlich vorgegeben hat.
Aufgaben & Schwerpunkte
Zu den äußeren Schulangelegenheiten, für die der Kreis als Schulträger zuständig ist, gehören beispielsweise der Bau von Schulen und ihre Finanzierung sowie die laufende Unterhaltung und Verwaltung. Zu den zentralen Verwaltungsleistungen in den Schulen zählt darüber hinaus die Abwicklung der allgemeinen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Abläufe sowie die Beratung der Schulen in Fragen der Budgetierung, des Haushalts sowie bei Anschaffungen und Ersatzbeschaffungen.
Die Aufgaben werden im Interesse der Schülerinnen und Schüler und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren erfüllt. Die Entscheidung der Kreisgremien werden auf Grundlage der §§ 155 ff. des Hessischen Schulgesetzes umgesetzt.
Mit folgenden Akteuren arbeitet der Kreis zur Erfüllung der Aufgaben zusammen:
JEWEILIGE SCHULGEMEINDE
Staatliches Schulamt
Hessisches Kultusministerium
Kreiselternbeirat & Kreisschülerbeirat
Fördervereine
Schulentwicklungsplan
Die regionale Schulentwicklungsplanung ist dem kommunalen Schulträger gem. § 145 Hessisches Schulgesetz zugewiesen. Der Schulentwicklungsplan wurde am 19. Februar 2018 vom Kreistag beschlossen und vom Hessischen Kultusministerium mit Erlass vom 25. Oktober 2018 (Teile 1 bis 3 und 6) und 27. Januar 2020 (Teile 4 und 5) unter Auflagen genehmigt.
Anlagen:
Die beiden Schulbezirkssatzungen sind am 7. April 2018 in Kraft getreten.
Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2023/2024:

Montag, 2. Oktober 2023 (Tag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
Freitag, 10. Mai 2024 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, 31. Mai 2024 (Tag nach Fronleichnam)