HALM2: Antragsfrist endet am 01.10.2024
Die Antragsfrist für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) endet am 01.10.2024. Die Antragstellung erfolgt digital über den Link www.agrarportal-hessen.de unter der Kachel „HALM 2“. Hier stehen verschiedene Fördermaßnahmen zur Auswahl, wie z. B. Umstellung auf Ökologischen Landbau, Anlage von Blühflächen oder Erosionsschutzstreifen, extensive Grünlandnutzung oder auch Förderung der tierschonenden Mahd. Die HALM2-Förderung muss für einen 5-jährigen Zeitraum beantragt werden, der bei aktueller Antragstellung am 01.01.2025 beginnt und am 31.12.2029 endet. Neben dem Neueinstieg in HALM2 kann auch die Erweiterung einer bereits bestehenden Verpflichtung beantragt werden (sofern bestimmte Bagatellgrenzen überschritten werden).
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