Stoffstrombilanz 23/24


Im Zuge der Entbürokratisierung sollte die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz entfallen. Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission. Doch durch die Regierungskrise ist dies nun erstmal nicht mehr möglich. Das heißt also: für dieses Jahr eine Erstellung erforderlich ist. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr müssen folgende Betriebe eine SSB erstellen: > 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder > 50 GV oder Wirtschaftsdüngeraufnahe > 750g N – Wird der Betrachtungszeitrau des Wirtschaftsjahres vom 01.07.23 -30.06.24 gewählt, sollte 6 Monate später eine SSB erstellt sein (Dezember 24). Bilanziert wird alles an Stickstoff und Phosphor, welches den Betrieb betritt und verlässt – z.B. rein: Dünger, Futtermittel; raus: Getreide, Schweine, Milch.

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