Gemeinsamer Antrag 2025
Das Antragsportal https://agrarportal-hessen.de ist inzwischen für die Bearbeitung und Abgabe des Gemeinsamen Antrags 2025 freigeschaltet. Nach den ersten Erfahrungen läuft die Anwendung recht stabil, die Antragsfrist endet am 15. Mai 2025. Die Erfassung der Kennarten im Grünland bei der Öko-Regelung 5 erfolgt in diesem Jahr wieder über einen Papierbogen, der im Agrarportal heruntergeladen werden kann. Neu ist in diesem Jahr, dass die ausgefüllten Erfassungsbögen bei der Bewilligungsstelle im Landratsamt vorgelegt werden müssen. Sofern sich im Rahmen der Antragsbearbeitung Probleme oder Schwierigkeiten ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung weiterhin telefonisch bzw. nach Terminabsprache auch persönlich zur Verfügung (06621/87-2226, -2228, -2222, -2223, -2230, -2255).
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