Gemeinsamer Antrag 2025: Änderungen und Flächenmonitoring


Die Antragsphase des Gemeinsamen Antrags 2025 ist inzwischen abgeschlossen. Wie in den Vorjahren sind Änderungen an einzelnen Schlägen noch bis zum 30.09.2025 möglich. Das betrifft insbesondere die Änderung des Nutzungscodes oder die sanktionslose Zurückziehung von Flächen (z. B. bei Überlappungen). Außerdem wird das Flächenmonitoring über die HELAWI-App weiterentwickelt. Sofern die Satelliten-Bilder eine nicht zur beantragten Kultur passende Färbung erkennen, werden Foto-Aufträge in der vorgenannten App erstellt. Ist die Beantragung korrekt, kann über ein entsprechendes georeferenziertes Foto der Nachweis erbracht werden. Wurde tatsächlich eine andere Kultur angebaut als beantragt, kann eine Änderung des Nutzungscodes wie oben erwähnt durchgeführt und die Antragsänderung abgegeben werden.

Kontakt

Fachdienst Ländlicher Raum

Thomas Krenzer

+49 6621 87 2221

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