HALM2: Antragsfrist endet am 01.10.2025
Die Antragsfrist für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen endet am 01.10.2025. Die Beantragung erfolgt digital über den Link www.agrarportal-hessen.de unter der Kachel „HALM 2“. Hier stehen versch. Maßnahmen zur Auswahl, wie z. B. Umstellung auf Ökologischen Landbau, Anlage von Blühflächen / Erosionsschutzstreifen oder extensive Grünlandnutzung. Die HALM2-Förderung wird für einen 5-jährigen Zeitraum beantragt, der bei aktueller Antragstellung am 01.01.2026 beginnt und am 31.12.2030 endet. Neben dem Neueinstieg in HALM2 kann auch die Erweiterung einer bestehenden Verpflichtung beantragt werden, z. B. die Aufnahme weiterer Flächen in die Grünlandextensivierung. Für bereits laufende Verpflichtungen ist keine Beantragung erforderlich.
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