Aussetzung des Vollzugs der AVDüV (Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung)


Hessen setzt den Vollzug der zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten („Rote Gebiete“) und Phosphat belasteten Gebieten („Gelbe Gebiete“) vorerst aus. Die verschärften Vorgaben werden damit bis auf Weiteres nicht kontrolliert. Die AVDüV Hessen gilt unverändert weiter, es ist jedoch aktuell nur der Vollzug von Sanktionen ausgesetzt.

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FD Ländlicher Raum

Carsten Hollstein

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