Neuerungen bei der Aufzeichnungspflicht im Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel-Anwendungen müssen zukünftig in einem digitalen, maschinenlesbaren Format aufgezeichnet werden. Verpflichtend wird dies jedoch erst ab 01.01.2027. Ab 01.01.2026 müssen bei den Aufzeichnungen jedoch zusätzlich neue Angaben gemacht werden. Neben den bekannten Angaben wie die Bezeichnung des PSM, Datum, Aufwandmenge, Kulturpflanze, behandelte Fläche und Anwender müssen nun auch noch Zulassungsnummer, Startzeitpunkt (Uhrzeit), EPPO-Code, gegebenenfalls BBCH-Stadien, geodatenbasierte Flächeneinheit und behandelte Flächengröße sowie Art der Anwendung (z. B. Flächenbehandlung) aufgezeichnet werden.
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