Wer die Jagd ausüben will, muss mind. 16. Jahre alt sein, erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung erfolgt bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt. Die umfangreiche Prüfung wird durch einen Prüfungsausschuss abgenommen und setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung. Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs Pflicht. Solche Kurse werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten.
An wen muss ich mich wenden?
Nach bestandener Jägerprüfung wird der Jagdschein bei der unteren Jagdbehörde beantragt und gilt im gesamten Bundesgebiet.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z.B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei erstmaliger Beantragung des Jagdscheins: Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original sowie ein Passbild
- bei Neuerteilung des Jagdscheins: Vorlage des alten Jagdscheins
- Immer vorzulegen ist der Nachweis einer gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung.
Die Jagdbehörde holt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Bestimmte Eintragungen, nach einem streng angelegten Maßstab, verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Jägerprüfung und das Ausstellung eines Jagdscheines werden landeseinheitliche Gebühren erhoben: Jägerprüfung: 180,00 Euro; Jahresjagdschein: 40,00 Euro; Dreijahresjagdschein: 95,00 Euro; Tagesjagdschein: 15,00 Euro und Jugendjagdschein: 18,00 Euro.
Mit den Jagdscheingebühren wird eine Jagdabgabe in gleicher Höhe erhoben, die zur Förderung des Jagdwesens verwendet wird, so dass bei der Ausstellung eines Jagdscheines folgende Beträge zu entrichten sind:
Jahresjagdschein: 80,00 Euro (40,00 Euro Gebühr + 40,00 Euro Jagdabgabe)
Dreijahresjagdschein: 190,00 Euro (95,00 Euro Gebühr + 95,00 Euro Jagdabgabe)
Tagesjagdschein: 30,00 Euro (15,00 Euro Gebühr + 15,00 Euro Jagdabgabe)
Jugendjagdschein: 36,00 Euro (18,00 Euro Gebühr + 18,00 Euro Jagdabgabe)
Zusätzlich fallen Kosten für die Teilnahme am Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Erteilung eines im Bundesgebiet gültigen Jagdscheins an Ausländer gelten besondere Bestimmungen, über die die untere Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr wird ein sogenannter Jugendjagdschein erteilt. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdliche Erfahrung vorweisen können. Eine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze ist nicht möglich.