
Haupt- & Ehrenamtliche

Jugendarbeit im Haupt- & Ehrenamt
Ob ehrenamtlich engagiert oder hauptamtlich tätig: Wir unterstützen Jugendarbeit mit Fortbildung, Beratung und finanzieller Förderung. Teamer-Schulungen, Juleica-Ausbildungen, Freistellung für ehrenamtliches Engagement und fachliche Begleitung schaffen starke Strukturen für eine lebendige Kinder- und Jugendarbeit.
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg stärken wir Menschen und Einrichtungen, die sich für die Belange junger Menschen einsetzen. Unsere Angebote und Unterstützungsleistungen gliedern sich in nachfolgend aufgeführte Bereiche.
Hauptamt in der Jugendarbeit
Hauptamtliche Fachkräfte sind ein zentraler Pfeiler einer nachhaltigen und qualitativen Jugendarbeit. Sie begleiten junge Menschen verlässlich, entwickeln und führen Angebote durch, koordinieren Ehrenamtliche und gestalten Beteiligungsprozesse. Mit ihrer fachlichen Kompetenz sorgen sie für Kontinuität, Professionalität und gute Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit.
Wir unterstützen das Hauptamt in der Jugendarbeit durch Beratung, Qualifizierung und finanzielle Förderung. Dazu gehören fachlicher Austausch, Unterstützung bei der Konzeptentwicklung und Projektplanung sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Unser Ziel ist es unter anderem, hauptamtliche Strukturen zu stärken und Jugendarbeit langfristig wirksam zu gestalten.
Ehrenamtliche Teamer und Teamerinnen für Ferienfreizeiten
Wir begleiten und qualifizieren Jugendliche und Erwachsene, die Ferienfreizeiten und Projekte mitgestalten. Sie übernehmen pädagogische Aufgaben, unterstützen Gruppenprozesse und sorgen für sichere, abwechslungsreiche Erlebnisse.
Du möchtest bei der Kinder- und Jugendförderung ehrenamtlich mitwirken? Dann melde dich gerne unter jugendarbeit@hef-rof.de bei uns!
Jugendleitercard (JuLeiCa)
Die Jugendleitenden-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit anerkannte Ausweis für ehrenamtlich Engagierte in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie bestätigt fachliche Qualifikation und stärkt die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements.
Voraussetzung für den Erhalt der JuLeiCa ist entweder ein entsprechender pädagogischer Berufsabschluss oder die Teilnahme an einer JuLeiCa-Ausbildung. Diese umfasst 40 Zeitstunden und vermittelt grundlegende Inhalte wie Gruppenpädagogik, Rolle und Verantwortung von Jugendgruppen-Leitenden, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sowie rechtliche Grundlagen zu Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherung. Ergänzt wird die Ausbildung durch praxisnahe Hinweise zur Planung, Organisation und Durchführung von Angeboten.
Die JuLeiCa kann ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden. Voraussetzung ist außerdem eine aktive ehrenamtliche Tätigkeit und ein gültiger Erste-Hilfe-Kurs. Die Beantragung erfolgt über den jeweiligen Träger, bei dem das ehrenamtliche Engagement stattfindet.
Ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit wird in vielen Bereichen anerkannt und unterstützt. So kann es beispielsweise für Schüler und Schülerinnen im Schulzeugnis dokumentiert werden. Berufstätige Ehrenamtliche haben zudem die Möglichkeit für ihre Tätigkeit eine bezahlte Freistellung in Anspruch zu nehmen.
Hier findest du alle aktuellen Veranstaltungen zu unseren Aus- und Fortbildungsangeboten:
Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit (§§ 42 ff. HKJGB)
Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit ist ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft. Die §§ 42 ff. des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) regeln die Möglichkeiten der Freistellung von Arbeit oder Ausbildung für Personen, die sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten als Jugendleiter oder Jugendleiterin, die Mitwirkung an Freizeiten, Schulungen oder Veranstaltungen sowie die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.
Hierzu ist ein Antrag von dem durchführenden Träger der Maßnahme mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim zuständigen Jugendamt, der Hessischen Sportjugend oder dem Hessischen Jugendring (je nach Maßnahme) zu stellen.
Im Anschluss der Maßnahme ist dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung, ausgestellt vom Träger der Maßnahme, einzureichen. Privatwirtschaftliche Arbeitgeber können dann ausschließlich online beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales eine Erstattung der Lohnkosten beantragen. Der Antrag ist unter folgendem Link zu finden:
Weitere Informationen zur Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit finden Sie hier:
Downloads:
Förderung von Jugendarbeit
Der Fachbereich Jugend, Soziales und Senioren ist für die Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe zuständig. Im Rahmen dieser Leistungsverpflichtung unterstützt die Kinder- und Jugendförderung die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens.
Die zum 01.07.2022 novellierten Anerkennungs- und Förderungsrichtlinien zur Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bieten Vereinen und Verbänden die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für Maßnahmen im Rahmen ihrer Jugendarbeit zu erhalten.
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Veranstaltungen
Die Anmeldung zu unseren Angeboten erfolgt online über folgendes Anmeldeformular:

