Personen für die Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, für die Einlasskontrolle und die Bewachung im Prostitutionsgewerbe anmelden


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wenden Sie sich bitte an Ihren Landrat.

Zuständige Abteilungen