Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Wesentlichen Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes ist, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen im gesetzlichen Auftrag für Behörden und Ämter durchzuführen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu stellen.

    Beispiele Begutachtungs- und Untersuchungsanlässe:

    • Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
    • Untersuchungen für Sozialämter
    • Untersuchungen im Auftrag von Gerichten
    • Begutachtungen in Beihilfeangelegenheiten von Beamtinnen und Beamten
  • Zuständige Stelle

    Bei beamten-/ angestelltenrechtlichen Untersuchungen gilt die örtliche Zuständigkeit nach § 3 Abs 1 Nr. 2 HVwVfG. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach dem (künftigen) Beschäftigungsort, soweit dieser zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits bekannt ist. Ansonsten ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 HVwVfG das Gesundheitsamt am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. 

    Die amtsärztlichen Stellungnahmen sind immer als Entscheidungshilfe zu verstehen. Die finale Entscheidung trifft der Auftraggeber. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Auftragsschreiben der Behörde mit Rechtsgrundlage und Kostenübernahme (soweit es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
    • Personalausweis, Telefonnummer, E-Mail
    • Medizinische Unterlagen (haus-/fachärztliche Behandlungs- und Befundberichte, Versorgungsamtbescheid mit Diagnosen, Klinikberichte etc.)

    Die Untersuchung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.


Zuständige Abteilungen