Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen
Leistungsbeschreibung
Wesentlichen Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes ist, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen im gesetzlichen Auftrag für Behörden und Ämter durchzuführen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu stellen.
Beispiele Begutachtungs- und Untersuchungsanlässe:
- Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
- Untersuchungen für Sozialämter
- Untersuchungen im Auftrag von Gerichten
- Begutachtungen in Beihilfeangelegenheiten von Beamtinnen und Beamten
Zuständige Stelle
Bei beamten-/ angestelltenrechtlichen Untersuchungen gilt die örtliche Zuständigkeit nach § 3 Abs 1 Nr. 2 HVwVfG. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach dem (künftigen) Beschäftigungsort, soweit dieser zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits bekannt ist. Ansonsten ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 HVwVfG das Gesundheitsamt am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig.
Die amtsärztlichen Stellungnahmen sind immer als Entscheidungshilfe zu verstehen. Die finale Entscheidung trifft der Auftraggeber.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auftragsschreiben der Behörde mit Rechtsgrundlage und Kostenübernahme (soweit es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- Personalausweis, Telefonnummer, E-Mail
- Medizinische Unterlagen (haus-/fachärztliche Behandlungs- und Befundberichte, Versorgungsamtbescheid mit Diagnosen, Klinikberichte etc.)
Die Untersuchung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.