Begutachtung zur Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Untersuchung wird dann notwendig, wenn in der zugrundliegenden Prüfungsordnung eine amtsärztliche Bescheinigung im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist.

    Im Krankheitsfall zum Prüfungstermin vereinbaren Sie telefonisch am Tag der Prüfung einen Untersuchungstermin.  

  • Zuständige Stelle

    Bei Begutachtungen zur Prüfungsunfähigkeit greift die örtliche Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG. Somit ist das Gesundheitsamt des Studienortes örtlich zuständig. 

    Als Ausnahme hiervon kann berücksichtigt werden: Wenn der Studienort nicht gleich Wohnort ist, die/der Studierende sich am Wohnort aufhält und die Erkrankung keine längere Fahrtzeit ermöglicht, darf die Untersuchung auch am Gesundheitsamt des Wohnortes erfolgen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Aktuelles haus-/fachärztliches Attest mit Angaben zu Diagnose, Therapie und voraussichtlicher Dauer der Prüfungsunfähigkeit
    • Auszug aus der Prüfungsordnung bzw. Ladung mit Prüfungsterminen
  • Was sollte ich noch wissen?

    Eine amtsärztliche Bescheinigung über eine Prüfungsunfähigkeit kann im Nachhinein nicht ausgestellt werden.


Zuständige Abteilungen