Gesundheitsberichterstattung
Leistungsbeschreibung
Nach § 13 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) ist es Aufgabe der Gesundheitsämter, die gesundheitliche Situation der Bevölkerung in ihrem Bezirk zu beobachten, zu beschreiben und zu bewerten.
Auf dieser Seite finden Sie Gesundheitsberichte und Berichte zu aktuellen Themen des Gesundheitsamtes.