Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Personen wahrnehmen
Leistungsbeschreibung
Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten.
Es sieht vor, dass Gesundheitsämter eine vertrauliche gesundheitliche Beratung anbieten. Diese umfasst Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Alkohol- und Drogenkonsum und bietet die Gelegenheit, eine bestehende Zwangslage zu offenbaren.
Das Beratungsgespräch ist die Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
Spezielle Hinweise für Landkreis Hersfeld-RotenburgWer als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchte, muss vor der Anmeldung eine Gesundheitsberatung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen. Es handelt sich nicht um eine Untersuchung, sondern um ein beratendes Gespräch.
Sie umfasst Informationen zur Krankheits- und Schwangerschaftsverhütung, Alkohol- und Drogengebrauch sowie Unterstützung in besonderen Lebenslagen.
Die Beratung ist vertraulich! Es findet keine Dokumentation statt!
Gültigkeit der Bescheinigung
Die gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wiederholt werden. Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, müssen die Beratung alle 6 Monate wiederholen
Voraussetzungen
Eine gesundheitliche Beratung müssen alle in der Prostitution tätigen Personen im Gesundheitsamt wahrnehmen.
Sie ist die Voraussetzung zur Neuanmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
Prostituierte, die ihre Tätigkeit schon vor dem 1. Juli 2017 ausgeübt haben, müssen die Gesundheitsberatung bis zum 31. Dezember 2017 wahrgenommen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Landkreis Hersfeld-RotenburgBitte bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sowie Impfpass (falls vorhanden).
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Landkreis Hersfeld-RotenburgDie Kosten für das Beratungsgesprächs trägt der oder die zu Beratende. Wird eine Aliasbescheinigung benötigt, ist eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Die Aliasbescheinigung ist eine Zusatzbescheinigung, die auf einen Künstlernamen ausgestellt wird. Sie dient dem Schutz der persönlichen Daten.
Die Gebühr für die gesundheitliche Beratung inklusive Bescheinigung beträgt 44,00 Euro (Beratung 32,00 Euro, Bescheinigung 12,00 Euro). Für eine Aliasbescheinigung fallen weitere 12,00 Euro Gebühr an. Der Betrag ist bar zu bezahlen.
Bearbeitungsdauer
Das Beratungsgespräch dauert in der Regel etwa 30 min.
Rechtsgrundlage
§10 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG).
Bemerkungen
Die Prostituierten haben die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin beim Gesundheitsamt.
Kontakt
Frau Jutta Freisinger, Tel.: 06621 - 87 2406, E-mail: j.freisinger@hef-rof.de