Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Personen wahrnehmen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten.
     

    Es sieht vor, dass Gesundheitsämter eine vertrauliche gesundheitliche Beratung anbieten. Diese umfasst Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Alkohol- und Drogenkonsum und bietet die Gelegenheit, eine bestehende Zwangslage zu offenbaren.
     

    Das Beratungsgespräch ist die Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.

    Spezielle Hinweise für Landkreis Hersfeld-Rotenburg

    Wer als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchte, muss vor der Anmeldung eine Gesundheitsberatung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen. Es handelt sich nicht um eine Untersuchung, sondern um ein beratendes Gespräch.

    Sie umfasst Informationen zur Krankheits- und Schwangerschaftsverhütung, Alkohol- und Drogengebrauch sowie Unterstützung in besonderen Lebenslagen.

    Die Beratung ist vertraulich! Es findet keine Dokumentation statt!


    Gültigkeit der Bescheinigung

    Die gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wiederholt werden. Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, müssen die Beratung alle 6 Monate wiederholen

  • Voraussetzungen

    Eine gesundheitliche Beratung müssen alle in der Prostitution tätigen Personen im Gesundheitsamt wahrnehmen.
     

    Sie ist die Voraussetzung zur Neuanmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
     

    Prostituierte, die ihre Tätigkeit schon vor dem 1. Juli 2017 ausgeübt haben, müssen die Gesundheitsberatung bis zum 31. Dezember 2017 wahrgenommen haben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Landkreis Hersfeld-Rotenburg

    Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sowie Impfpass (falls vorhanden).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Landkreis Hersfeld-Rotenburg

    Die Kosten für das Beratungsgesprächs trägt der oder die zu Beratende. Wird eine Aliasbescheinigung benötigt, ist eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Die Aliasbescheinigung ist eine Zusatzbescheinigung, die auf einen Künstlernamen ausgestellt wird. Sie dient dem Schutz der persönlichen Daten.

    Die Gebühr für die gesundheitliche Beratung inklusive Bescheinigung beträgt 44,00 Euro (Beratung 32,00 Euro, Bescheinigung 12,00 Euro). Für eine Aliasbescheinigung fallen weitere 12,00 Euro Gebühr an. Der Betrag ist bar zu bezahlen.

  • Bearbeitungsdauer

    Das Beratungsgespräch dauert in der Regel etwa 30 min.

  • Rechtsgrundlage

    §10 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG).

  • Bemerkungen

    Die Prostituierten haben die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin beim Gesundheitsamt.


Kontakt 

Frau Jutta Freisinger, Tel.: 06621 - 87 2406, E-mail: j.freisinger@hef-rof.de

Zuständige Abteilungen