Datenschutzhinweise Kommunales Jobcenter


Datenschutzhinweise Kommunales Jobcenter

Diese Informationen dienen der Transparenz und betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Vollzug des Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wenn das Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass Daten z.B. erhoben, gespeichert, verwendet, übermittelt oder gelöscht werden. 

Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert; deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches. 

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist gern. § 6a SGB II ein zugelassener kommunaler Träger und erfüllt im Jobcenter die Umsetzung des SGB II. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg trägt damit die alleinige Verantwortung für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II. 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist der Landkreis Hersfeld­-Rotenburg. Der Verantwortliche hat folgende Kontaktdaten:

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
vertreten durch den Landrat
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621/87-9000. 

2. Datenschutzbeauftragte/r

Der/Die behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Verwaltung hinzuwirken. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg nimmt diese Funktion die Datenschutzbeauftragte mit folgenden Kontaktdaten wahr:

Datenschutzbeauftragte
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621/87-7200
E-Mail-Adresse: datenschutz@hef-rof.de 

3. Zweck, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, sowie die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung:

Das Jobcenter verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches zweites Buch (SGB II). Das Jobcenter ist nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen insbesondere Leistungen zur Beratung, Sicherung des Lebensunterhalts, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit oder die Eingliederung in Arbeit. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch zur Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Im Rahmen der Gesetze und Verordnungen werden Daten u.a. zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet.

Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) und e) DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. 

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. 

4. Welche personenbezogenen Daten - Kategorien - verarbeitet das Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg?

Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg verarbeitet:

a) Stammdaten bzw. Grunddaten inkl. Kontaktdaten

Das sind beispielsweise:

Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe}, E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe}, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Steueridentifikationsnummer (Steuer-lD).

b) Daten zur Leistungsgewährung

Das sind beispielsweise:

Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Gültigkeit des Aufenthaltstitels, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

c) Daten zur Vermittlung/Integration in Arbeit

Das sind beispielsweise:

Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche}, Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmenträger, Begutachterstelle zur Wahrnehmung von Aufgaben eines Ärztlichen Dienstes, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber

d) Gesundheitsdaten

Das sind beispielsweise:

Stellungnahmen durch den vom Jobcenter beauftragten ärztlichen Begutachter, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit (BA}, Daten zur Schwerbehinderung, Daten für die Beauftragung der Deutschen Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, Daten für die Betreuung im Reha-Bereich.

e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

Das sind beispielsweise:

Grad der Schwerbehinderung, Aufenthaltsrechtlicher Status, freiwillige Angaben: Zuwanderung, Aussiedler/Spätaussiedler, Zuwanderung der Eltern.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die in Ziffer 4 genannten Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerfüllung des Jobcenters des Landkreises Hersfeld-Rotenburg innerhalb des Jobcenters weiterverarbeitet werden sowie an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz}, Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Regierungspräsidum Kassel, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. IT-Dienstleister}, Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.

6. Wie verarbeiten wir die Daten und welche Speicherdauer besteht?

Die personenbezogenen Daten werden im meist maschinellen Verfahren zur Berechnung der zustehenden Leistungen und für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zugrunde gelegt. Der

Landkreis Hersfeld-Rotenburg setzt dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Die Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellen technologischen Entwicklungen. 

Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Die gleiche Speicherdauer besteht für ärztliche Unterlagen, soweit diese im Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vorgelegt wurden. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. 

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). 

Ist eine Forderung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch. 

7. Betroffenenrechte

Gern. der DSGVO bestehen verschiedene Rechte, Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Verordnung. 

a) Recht auf Auskunft

Jedermann hat das Recht, vom Jobcenter eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, so kann Auskunft über die vom Jobcenter verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangt werden. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um dem Jobcenter das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

b) Berichtigung/Vervollständigung

Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie deshalb eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie deshalb eine Vervollständigung verlangen.

c) Löschung

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

8. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

9. Beschwerderecht

Wenn Sie der Auffassung sind, dass das Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg nicht oder nicht in vollem Umfang Ihrem datenschutzrechtlichen Anliegen nachgekommen ist oder die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt, können Sie bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld, oder beim Hessischen Landesbeauftragter für den Datenschutz, Gustav­-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Beschwerde einlegen.

10. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) im Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg beantragt hat oder vom Jobcenter erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB 1). Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten. 

11. Datenquellen (öffentlich zugänglich)

Das Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

12. Automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen:

Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.

Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs- / Beratungsfachkraft. 

13. Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Punkt 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

14. Verantwortlicher des Jobcenters

Das Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ist eine Dienststelle der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg. Die Dienststellenleitung trägt die Verantwortung zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der DSGVO sowie den Sozialgesetzbüchern. Die Dienststelle hat folgende Kontaktdaten:

Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg
Fachbereich 4 - Arbeit und Migration Fachbereichsleitung
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
06621/87-4000
E-Mail-Adresse: jobcenter@hef-rof.de.


Datenschutzerklärung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg