Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises Hersfeld-Rotenburg |
Amtliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
a) für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
b) für die Wahl des Kreistages des Landkreises Hersfeld-Rotenburg am 14. März 2021
Der Hessische Landtag hat am 11. Dezember 2020 das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und anderer Vorschriften beschlossen. Dieses Gesetz tritt am 19.12.2020 in Kraft.
Nach dem neuen § 68a Nr. 1 KWG müssen abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind. Die Regelung gilt nach dem neuen § 68a Nr. 2 KWG auch für Direktwahlen. Für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg bedeutet dies, dass nicht mehr 122 Unterstützungsunterschriften sondern lediglich 61 vorgelegt werden müssen.
Bad Hersfeld, 16.12.2020 Der Wahlleiter des Wahlkreises Hersfeld-Rotenburg
gez. Dieter Scheer