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Ein silberner Laptop aus dem Seitenprofil betrachten. Eine Hand klickt mit dem Zeigefinger auf eine Taste. In der Mitte über den Laptoptasten ist ein Formular-Symbol zu sehen.

Digitaler Bauantrag

Ab dem 1. Januar 2026 nimmt der Fachdienst Bauordnung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Bauanträge nur noch digital über das landesweite Bauportal Hessen entgegen. Nachdem im Frühjahr von den Verantwortlichen der Startknopf für das digitale Bauportal gedrückt wurde, waren Papieranträge weiterhin möglich. Ab dem kommenden Jahr setzt die Kreisverwaltung nach erfolgreicher Einführungsphase ausschließlich auf das Online-Verfahren.



Vorteile

Das digitale Antragsverfahren bringt vor allem für Antragstellende gegenüber dem Papierverfahren erhebliche Vorteile mit sich.

  • Für den Antrag werden keine Papierunterlagen benötigt (das Drucken von Antragsunterlagen und Bauzeichnungen im Großformat wird eingespart)
  • Antragstellung erfolgt bequem und benutzergeführt durch den gesamten Prozess
  • Verkürzung der Bearbeitungszeiten
  • Genehmigung wird über das Bauportal zugestellt


Tipps zur Antragstellung

Bauherrschaft aus mehreren Personen
Im Rahmen der digitalen Bauantragstellung muss bei Bauvorhaben, bei denen die Bauherrschaft aus mehreren Personen besteht, eine Person benannt werden, die die Pflichten der Bauherrschaft zu erfüllen hat. In der Eingabemaske für die Bauherrschaft ist daher eine einzelne Person anzugeben, die Eingabe mehrerer Personen in das Eingabefeld ist nicht zulässig.

Eingabe korrekter Entwurfsverfasser
Planungsbüros sollten bei der Eingabe des Entwurfsverfasser ausdrücklich darauf achten, dass in die Eingabemaske des Entwurfsverfassers die korrekten Daten eingetragen werden. Es kommt häufig vor, dass dort die Daten von Büroangestellten ohne Bauvorlageberechtigung eingetragen werden, dies ist rechtlich nicht korrekt. Der Bauantrag muss elektronisch von einer Person mit entsprechender Bauvorlageberechtigung gegengezeichnet werden.

Einladung Bauherr
Entwurfsverfasser und Bauherr bearbeiten gemeinsam den digitalen Bauantrag. Entwurfsverfasser müssen Bauherren daher zum digitalen Antrag einladen. Eine genaue Anleitung finden Sie im Handbuch des Bauportals.

Übermittlung Antrag
Entwurfsverfasser und Bauherr müssen beide den Antrag digital bestätigen. Nachdem der Antrag bestätigt wurde muss der Antrag noch von einem (entweder Entwurfsverfasser oder Bauherr) übermittelt werden. Erst wenn der Antrag übermittelt wurde, geht dieser bei der Bauaufsicht ein. Sie erhalten dann eine technische Eingangsbestätigung.

Antragsformulare
Das Antragsformular muss nicht händisch ausgefüllt und hochgeladen werden. Die Daten werden digital erfasst. Unterschriften sind nicht erforderlich, beziehungsweise werden durch die Bestätigung von Entwurfsverfasser und Bauherr digital ersetzt.

Bauzeichnungen
Bauzeichnungen müssen nicht unterschrieben werden. Es ist ausreichend, wenn die Bauzeichnungen als PDF-Datei aus dem Zeichenprogramm generiert und hochgeladen werden. Durch die Bestätigung auf dem Bauportal ist sichergestellt, dass der Bauherr die Bauzeichnungen gesehen hat.

Baugenehmigung
Die Baugenehmigung wird ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Es wird keine Baugenehmigung in Papierform zugestellt. Eine Genehmigung, die über das Bauportal Hessen zugestellt wird, ist rechtskräftig zugestellt.


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