
Ganztags- und Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Seit dem 1. August 2026 gilt schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Hier finden Sie Informationen dazu, wie die Betreuung in der Schulzeit und in den Ferien im Landkreis organisiert ist und wie Sie Ihr Kind für die Betreuung anmelden können.
Anmeldung
Hier finden Sie Antworten zum Anmeldeverfahren für Schulzeit und Ferien, zu Fristen und Anmeldeunterlagen, zur meal-o-Registrierung und Stornierung.
Muss ich mein Kind für die Schulzeit und die Ferien getrennt anmelden?
Ja. Für die Betreuung während der Schulzeit und die Ferienbetreuung sind zwei getrennte Anmeldungen erforderlich.
Wie melde ich mein Kind für die Betreuung während der Schulzeit an?
Die Anmeldeunterlagen für die Betreuung während der Schulzeit erhalten Sie über Ihre Schule. Die Kosten sind schulindividuell und richten sich unter anderem nach dem gebuchten Betreuungsmodul.
Der Betreuungsvertrag wird für ein Schuljahr abgeschlossen und gilt verbindlich bis zum Ende des Schuljahres. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres möglich.
Wie melde ich mein Kind für die Ferienbetreuung an?
- Unterlagen holen: Die Anmeldeunterlagen laden Sie im Bereich Download zur Ferienbetreuung auf dieser Seite herunter. Sie erhalten sie auch im Sekretariat Ihrer Schule.
- Anmeldung einreichen: digital (per Mail an ferien-schulservice@hef-rof.de) oder über das Schulsekretariat, bis zur Frist.
- Registrierungslink abwarten: Nach Eingang Ihrer Anmeldung bekommen Sie einen Link zum Buchungssystem meal-o. Eine Registrierungsanleitung liegt bei.
- In meal-o registrieren, alle gebuchten Ferienwochen auswählen und das Menü für Ihr Kind wählen.
Anmeldefristen: Die Anmeldung ist wahlweise für ein Schulhalbjahr oder für das gesamte Schuljahr möglich.
- 15. Juli: für das erste Schulhalbjahr oder gleich das ganze Schuljahr
- 15. Januar: für das zweite Schulhalbjahr, oder um bereits angemeldete Wochen zu ergänzen
Wie registriere ich mein Kind im meal-o - Onlineportal für die Ferienbetreuung?
Nachdem Sie Ihre Anmeldeunterlagen eingereicht haben, erhalten Sie einen Link für die Registrierung im meal-o-System. Mit dem Registrierungsschreiben erhalten Sie auch eine Registrierungsanleitung.
Kann ich gebuchte Ferienbetreuungswochen stornieren?
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist grundsätzlich verbindlich. Eine Erstattung der Betreuungskosten ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei einer Erkrankung, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Stornierung an die Schulservice Hersfeld-Rotenburg gGmbH.
Standorte und Schließzeiten der Ferienbetreuung
Hier finden Sie Antworten zu Organisation der Ferienbetreuung, zu den Standorten und Schließzeiten.
Wer organisiert die Ferienbetreuung an den Schulen?
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat die Schulservice Hersfeld-Rotenburg gGmbH mit der Organisation der Ferienbetreuung an den Schulstandorten beauftragt. An einigen Schulen gibt es zusätzlich Angebote der Schulfördervereine.
An welchen Schulen findet die Ferienbetreuung statt?
Im Landkreis gibt es fünf Schulverbünde. Die Ferienbetreuung findet an ausgewählten Schulen innerhalb des jeweiligen Schulverbundes statt.
Das bedeutet:
- Kinder verschiedener Schulen können gemeinsam an einem Betreuungsstandort betreut werden.
- Bei der Auswahl der Standorte werden die Bedarfe der Familien, geeignete Räumlichkeiten und eine gute Erreichbarkeit berücksichtigt.
- Je nach Bedarf kann die Ferienbetreuung auch an mehreren Standorten innerhalb eines Schulverbundes angeboten werden. Voraussetzung für mehrere Standorte ist eine ausreichende Anzahl an Betreuungskindern.
- Die Beförderung der Kinder zum Betreuungsstandort liegt in der Verantwortung der Eltern.
- Die Betreuungsstandorte werden rechtzeitig vor der jeweiligen Anmeldefrist bekanntgegeben.
Jahresübersicht 2026/2027 der Betreuungsstandorte:
Schulverbund mit dazugehörigen Schulen
Standorte in den Ferien
A
Grundschule An der Sommerseite in Bad Hersfeld,
Grundschule Neuenstein in Obergeis,
Lingg-Schule in Bad Hersfeld,
Wilhelm-Neuhaus-Schule in Bad Hersfeld,
Fuldatal-Schule in Friedlos,
Ernst-von-Harnack-Schule in Bad Hersfeld,
Solztalschule in Bad Hersfeld - Sorga,
Astrid-Lindgren-Schule in Hauneck,
Friedrich-Fröbel-Schule in Bad Hersfeld
Weihnachtsferien:
Astrid-Lindgren-Schule in Hauneck
Osterferien Woche 1 und 2:
Ernst-von-Harnack-Schule in Bad Hersfeld
Sommerferien Woche 1:
Fuldatal-Schule in Friedlos
Sommerferien Woche 4 und 5:
Solztalschule in Bad Hersfeld - Sorga
B
Albert-Schweitzer-Schule in Rotenburg
Lindenschule in Alheim-Heinebach,
Haselbachschule in Lispenhausen,
Heinrich-Auel-Schule in Rotenburg.
Weihnachtsferien:
Albert-Schweitzer-Schule in Rotenburg
Osterferien Woche 1 und 2:
Albert-Schweitzer-Schule in Rotenburg
Sommerferien Woche 1:
Albert-Schweitzer-Schule in Rotenburg
Sommerferien Woche 4 und 5:
Albert-Schweitzer-Schule in Rotenburg
C
Brüder-Grimm-Grundschule in Bebra,
Schule im Baumgarten in Bebra,
Eichendorffschule in Cornberg
Tannenbergschule in Nentershausen,
Grundschule Ronshausen,
Schule am Rhäden in Obersuhl,
Ulfetal-Schule Weiterrode,
Grundschule Hönebach
Weihnachtsferien:
Schule im Baumgarten in Bebra
Osterferien Woche 1 und 2:
Ulfetal-Schule Weiterrode
Sommerferien Woche 1:
Brüder-Grimm-Grundschule in Bebra
Sommerferien Woche 4 und 5:
Brüder-Grimm-Grundschule in Bebra
D
Georg-August-Zinn-Schule in Heringen mit Außenstelle Wölfershausen,
Grundschule Landeck in Schenklengsfeld,
Kreuzbergschule in Philippsthal,
Steigleder-Schule in Friedewald,
Grundschule Hohenroda in Mansbach
Weihnachtsferien:
Grundschule Landeck in Schenklengsfeld
Osterferien Woche 1 und 2:
Grundschule Landeck in Schenklengsfeld
Sommerferien Woche 1:
Grundschule Landeck in Schenklengsfeld
Sommerferien Woche 4 und 5:
Grundschule Landeck in Schenklengsfeld
E
Kolibri-Schule Asbach,
Grundschule Niederaula,
Grundschule Aulatal in Kirchheim,
Haunetal-Schule in Haunetal-Neukirchen,
Herzbergschule in Breitenbach am Herzberg
Weihnachtsferien:
Grundschule Aulatal in Kirchheim
Osterferien Woche 1 und 2:
Herzbergschule in Breitenbach am Herzberg
Sommerferien Woche 1:
Haunetal-Schule in Haunetal-Neukirchen
Sommerferien Woche 4 und 5:
Grundschule Niederaula
Findet die Ferienbetreuung verbindlich am angegebenen Standort statt?
Die geplanten Betreuungsstandorte finden Sie in der Jahresübersicht. Unser Ziel ist es, die Betreuung wie angekündigt an den vorgesehenen Standorten durchzuführen. Sollten an einem Standort weniger als 13 Kinder angemeldet sein, können Betreuungsstandorte aus verschiedenen Schulverbünden zusammengelegt werden.
Sollte sich der geplante Standort ändern, werden die betroffenen Eltern informiert. In diesem Fall können sie von der Anmeldung zurücktreten. Die genauen Abläufe und Fristen für einen Rücktritt teilen wir Ihnen bei der Information über die Standortänderung mit.
Wann wird keine Ferienbetreuung durch die Schulservice Hersfeld-Rotenburg gGmbH angeboten?
Landkreisweit ist die Betreuung an insgesamt vier Wochen geschlossen:
- Sommerferien: zweite und dritte Ferienwoche
- Herbstferien: zweite Ferienwoche
- Weihnachtsferien: eine Woche (die genaue Lage richtet sich nach den Feiertagen)
Kosten und Bezahlung
Hier finden Sie Antworten zu Betreuungskosten, Raten, Mittagessen und Unterstützung.
Was kostet die Ferienbetreuung?
Die Ferienbetreuung kostet 90 € pro gebuchter Betreuungswoche. Hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen, die je nach Betreuungsstandort variieren können.
Alle Einzelheiten zu den Entgelten finden Sie in der Entgeltordnung für die Ferienbetreuung (Anlage 3, PDF).
Wie wird bezahlt?
Die Kosten werden in zwölf Monatsraten abgerechnet. Die Höhe der monatlichen Rate hängt von der Zahl der gebuchten Wochen ab. Die Zahlung für das erste Schulhalbjahr beginnt am 1. August.
Wenn Sie für das zweite Schulhalbjahr weitere Ferienbetreuungswochen nachbuchen, wird die monatliche Rate neu berechnet. Zusätzlich wird eine Nachzahlung für die bereits vergangenen Monate des laufenden Abrechnungszeitraums fällig.Was kostet das Mittagessen in der Ferienbetreuung?
Die Kosten für das Mittagessen richten sich nach dem Caterer, der den jeweiligen Ferienbetreuungsstandort beliefert, und können daher je nach Standort variieren. Den für Ihren Betreuungsstandort geltenden Preis können Sie jederzeit im meal-o-Ferienbetreuungssystem einsehen.
Wie bestelle ich das Mittagessen für die Ferienbetreuung?
Mit der Buchung der Ferienwoche wird das Mittagessen automatisch mitbestellt. Bereits bei der Registrierung können Sie auswählen, welches Menü Ihr Kind erhalten soll: Tagesmenü, muslimisches Menü oder vegetarisches Menü.
Wie bezahle ich das Mittagessen in den Ferien?
Für das Mittagessen Ihres Kindes muss ein virtuelles Guthabenkonto im meal-o-System zusätzlich zum monatlichen Ferienbetreuungsentgelt rechtzeitig und ausreichend per Überweisung aufgeladen werden.
Wie erhalte ich eventuelle Restguthaben zurück?
Diese werden Ihnen spätestens am Ende der Grundschulzeit Ihres Kindes oder auf formlosen Antrag durch die Schulservice Hersfeld-Rotenburg gGmbH auf Ihr Konto zurücküberwiesen.
Gibt es finanzielle Unterstützung für die Betreuungs- und Mittagessenskosten?
Mittagessen: Anspruchsberechtigte Familien können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nutzen.
Betreuungskosten: Bei Fragen zu möglichen Unterstützungsleistungen hilft das Sekretariat Ihrer Schule weiter.
Ferienprogramm und weitere Angebote
Hier finden Sie Informationen zum Ferienprogramm und zu weiteren Ferienangeboten im Landkreis.
Wie werden die Ferienbetreuungswochen gestaltet?
Jede Ferienbetreuungswoche steht unter einem besonderen Motto, das an allen Betreuungsstandorten im Landkreis gilt. Das Motto bildet den roten Faden für die gesamte Woche. Dazu gibt es passende Spiele, kreative Angebote, Aktionen und Aktivitäten.
Beispiele für Mottos sind:
- Kinder in Bewegung – gemeinsam aktiv sein und verschiedene Bewegungsangebote ausprobieren
- Eine Reise um die Welt – andere Länder, Kulturen und Traditionen entdecken
- Naturforscher – die Natur erkunden, beobachten und kleine Entdeckungen machen
- Die Welt der Gefühle – Gefühle kennenlernen, ausdrücken und gemeinsam darüber sprechen
So erwartet die Kinder an jedem Standort ein abwechslungsreiches Ferienprogramm mit einem gemeinsamen Thema.
Bleiben die kommunalen Ferienangebote der Städte und Gemeinden bestehen?
Ja. Die bestehenden Ferienangebote der Städte, Gemeinden und des Landkreises bleiben erhalten.
Können Vereine, Kirchen und andere Anbieter Ferienangebote anbieten?
Ja. Außerschulische Angebote sind eine wichtige Ergänzung. Anbieter können eigene Ferienangebote durchführen. Sie können sich auch an der Betreuung an den Schulstandorten beteiligen. Wenden Sie sich dazu an die Schulservice Hersfeld-Rotenburg gGmbH.
Wo finde ich weitere Ferienangebote?
Im Bildungs- und Betreuungsportal finden Sie Ferienangebote des Landkreises sowie Angebote von Schulen, Kommunen, Vereinen und anderen Anbietern. Anbieter können ihre Angebote dort selbst sichtbar machen.
Rechtsanspruch
Hier finden Sie Antworten zum Rechtsanspruch und zu rechtsanspruchserfüllenden Angeboten.
Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Seit dem 1. August 2026 besteht schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird er auf alle vier Klassenstufen ausgeweitet.
Der Anspruch umfasst:
- acht Stunden Betreuung pro Tag von Montag bis Freitag,
- Betreuung auch während der Ferien,
- höchstens vier Wochen Schließzeit pro Jahr.
Der Anspruch gilt entsprechend der gesetzlichen Regelungen für Kinder im Grundschulalter, einschließlich der im Rechtsanspruch berücksichtigten Vorklassen und Förderschulkinder.
Welche Angebote können den Rechtsanspruch erfüllen?
Den Rechtsanspruch erfüllen folgende Betreuungsangebote:
- Angebote des Pakts für den Ganztag bzw. des Landesprofils 2 und 3 des Hessischen Kultusministeriums für ganztägig arbeitende Schulen, wenn sie unter Schulaufsicht stattfinden. Hierzu zählen die Unterrichtszeit sowie die davor und danach angebotene Betreuung.
- Angebote der Kinder- und Jugendhilfe mit Betriebserlaubnis
- Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII in den Ferien
Darüber hinaus können Familien selbstverständlich auch andere Ferienangebote nutzen, die den Rechtsanspruch formal nicht erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Angebote von Vereinen oder Kirchen.
Kontakt
Fragen zu Anmeldung, Abrechnung und meal-o?
Download
Hier finden Sie alle Unterlagen zur Ferienbetreuung.