
Führerscheinstelle
Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht werden
Die Führerscheinstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass die Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden müssen. Dieser Umtausch muss bis zum 19. Januar 2026 erfolgen.
Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine müssen erst in den kommenden Jahren umgetauscht werden.
„Aus den Erfahrungen, die wir bislang gesammelt haben, macht es Sinn für die Bürgerinnen und Bürger sich rechtzeitig um den Umtausch der Führerscheine zu kümmern. Der größte Andrang ist zumeist rund um den Stichtag. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wäre es klug, zeitnah den Führerscheintausch durchzuführen und von der Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung Gebrauch zu machen“, erklärt Martina Kimpel, Leiterin der Führerscheinstelle.
Die Anträge können zu den jeweiligen Geschäftszeiten in der Führerscheinstelle oder den Bürgerservicebüros der Kreisverwaltung Bad Hersfeld (Friedloser Str. 12) und Rotenburg (Lindenstr. 1) gestellt werden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Personalausweis, alter Führerschein und Passbild ausgedruckt, (nicht digital). Der neue EU-Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.
Bürgerinnen und Bürger können die Antragsunterlagen aber auch per E-Mail an fuehrerscheinstelle@hef-rof.de und Telefon 06621 87-3415 bei der Führerscheinstelle anfordern. In diesem Fall werden die Antragsunterlagen zu Ihnen nach Hause geschickt. Dort müssen sie ausgefüllt und wieder an die Führerscheinstelle geschickt werden. Sobald der Führerschein in der Führerscheinstelle vorliegt, kann er dort nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Zeitgleich wird der alte Führerschein entwertet. Vor sechs Jahren hat der Bundesrat den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Ziel ist es, die Führerscheine in allen EU-Ländern zu vereinheitlichen. Der Umtausch des wichtigen Dokuments läuft stufenweise ab.
Die Führerschein-Umtauschfristen im Überblick
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
(grau, rosa, DDR-Führerscheine)
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
(Kartenführerscheine)
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Alle neu ausgestellten Kartenführerscheine werden auf 15 Jahre befristet.