frauen und gleichstellung

Autorin Christina Clemm zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen im buchcafé


Der Verein Frauen helfen Frauen sowie das Frauen- und Gleichstellungsbüro des Landkreises hatten anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen die Berliner Fachanwältin für Familien- und Strafrecht Christina Clemm eingeladen. Seit fast 30 Jahren vertritt diese vor Gericht Menschen, die von geschlechtsspezifischer, rassistischer, queerfeindlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Clemm ist ebenfalls Autorin zweier Bücher, die in den vergangenen Jahren veröffentlicht wurden.

Zu der Veranstaltung waren ins Bad Hersfelder buchcafé auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalpolitik und der Justiz eingeladen. Nach einem Grußwort durch Landrat Torsten Warnecke führten Corinna Zehender, die Frauenbeauftragte des Landkreises sowie Sarah Schulz und Elena Kalb vom Verein Frauen helfen Frauen, dem Trägerverein des hiesigen Frauenhauses, inhaltlich in die Thematik ein. Danach gab Christina Clemm einen Einblick in ihr erstes Buch ‚AktenEinsicht‘, in dem sie Fälle aus ihrem beruflichen Alltag beschreibt. 

Dabei verfolgten die zahlreichen Gäste im gut gefüllten Saal des Bad Hersfelder buchcafés dem Schicksal von Claudia S., die aufgrund gewiefter Anwälte ihres Partners, der sie schwer misshandelt hatte, vor Gericht ein weiteres Mal zum Opfer wurde. An die Lesesequenz schloss sich ein moderiertes Gespräch zwischen Christina Clemm, Sarah Schulz und Elena Kalb an, das schon bald für Fragen aus dem Publikum geöffnet wurde, dieses beteiligte sich lebhaft an dem Gespräch.

Immer wieder tauchte dabei die Frage nach dem sogenannten spanischen Modell auf. Tatsächlich habe Spanien laut Clemm eine Gesamtstrategie zur Vermeidung geschlechtsspezifischer Gewalt implementiert. Zu diesem Gesamtkonzept gehöre neben der vielfach genannten Fußfessel vor allem der politische Wille Gewalt gegen Frauen als ein gesamtgesellschaftliches Problem zu sehen. So gebe es in Spanien spezialisierte Gerichte, die sich ausschließlich mit Fällen von Gewalt gegen Frauen befassen. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen würden in diesem Bereich verpflichtend und kontinuierlich geschult. Eine Maßnahme, die in der Istanbul-Konvention, an die auch Deutschland durch deren Unterzeichnung im Jahr 2018 gebunden ist, gefordert wird.

Darüber hinaus erklärte Christina Clemm: „Die Prävention im spanischen Modell hat eine weitaus höhere Priorität als es in Deutschland der Fall ist. So ist die überaus wichtige Täterarbeit noch immer nicht ausreichend im Bewusstsein der entscheidungsgebenden Institutionen in Deutschland verankert. Die Kombination aus verschiedenen, ineinandergreifenden Maßnahmen hat dafür gesorgt, dass die Anzahl der Femizide, die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts, sich in Spanien eklatant verringert hat.“

Dass die Umsetzung neuer Strukturen zur Vermeidung von geschlechtsspezifischer Gewalt viel Geld koste, verstehe sich von selbst, doch in Spanien war der Wille zur Veränderung, so Clemm weiter, einfach da.

Mit dem letzten Satz aus ihrem zweiten Buch „Gegen Frauenhass“ ging ein berührender, nachdenklicher und gleichzeitig ermutigender Abend zu Ende: „Was wir brauchen, sind Mut und Vielfalt. Wut, Kreativität, Solidarität und Ausdauer. Voller Zugewandtheit und Menschenliebe gegen den Frauenhass – weiterkämpfen!“

 

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