Führerscheinstelle

Neuregelung bei Passbildern betrifft Führerscheine nicht


Seit dem 1. Mai gelten neue Vorgaben für Passbilder bei Personalausweisen und Reisepässen. Statt gedruckter Passfotos sind nur noch digitale Passbilder zulässig. Diese Änderung der Vorgaben gilt nicht für Führerscheine. Bei der Beantragung eines Führerscheins ist weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Passbild erforderlich.

Alle Antragstellenden werden gebeten, dies zu beachten und ein entsprechendes Lichtbild mitzubringen, um unnötige Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden.

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Pressesprecherin Jana Gutsche

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