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Zulassungsstelle mahnt zur Vorsicht bei Online-Angeboten
In den vergangenen Wochen und Monaten kam es immer wieder zu Problemen bei privaten Online-Zulassungsdiensten. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg warnt deshalb eindrücklich vor nicht erbrachten Leistungen sowie überhöhten Preisen. Im Gegensatz zu den amtlichen Gebühren verlangen private Anbieter teilweise den vierfachen Preis für eine Zulassung. Bürgerinnen und Bürger, die über die privaten Online-Anbieter vermeintlich eine Außerbetriebssetzung oder Zulassung abschließen, haben häufig mit weitreichenden Folgen zu kämpfen.
„Es muss deutlich unterschieden werden zwischen den Großkunden, die beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert sind, und unseriösen privaten Anbietern, die die Großkundenschnittstelle nicht nutzen. Diese Anbieter lassen sich beispielsweise für eine internetbasierte Außerbetriebsetzung von den Fahrzeughaltern die freigelegten Sicherheitscodes geben und melden die Fahrzeuge dann über unsere Website ab. Dafür zahlen sie 2,70 Euro per Paypal. Dem unwissenden Kunden nehmen sie allerdings teilweise circa 40 Euro ab. Im Zuge des Angebots der privaten Anbieter gehen viele Bürgerinnen und Bürger fälschlicherweise davon aus, dass es sich um eine offizielle Seite handelt. Oftmals wenden sie sich im Nachgang dann enttäuscht an uns“, erklärt Matthias König, Leiter der Zulassungsstelle Hersfeld-Rotenburg.
Einige Homepages lassen vermuten, dass es sich um eine offizielle Seite der Behörde handelt, dabei sind oftmals fehlerhafte Angaben bei Standorten, Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Terminvergaben gegeben. Wenn sich Nutzerinnen und Nutzer getäuscht fühlen und es einen begründeten Verdacht gibt, kann Strafanzeige wegen Betrugs gestellt werden.
Deshalb empfiehlt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ausdrücklich, dass Leistungen der Zulassungsstelle ausschließlich über die Behörde zu nutzen sind. Alle Informationen dazu finden sich unter:: www.hef-rof.de/zulassung. Nur dann können sich die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass Zulassungen oder Außerbetriebssetzungen vollkommen korrekt sind und zum amtlichen Gebührensatz durchgeführt werden.
„Bei Skepsis ist es für die Bürgerinnen und Bürger am besten, sich persönlich mit uns in Verbindung zu setzen oder sich telefonisch bei uns zu melden. Durch den direkten Austausch können Unsicherheiten beseitigt und möglicher Ärger vermieden werden“, ergänzt König abschließend.