Gefahrenabwehr

Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg und der Bundespolizeiausbildungsstätte Rotenburg geschlossen


Wichtiger Meilenstein für die Zukunft gesetzt: Die Bundespolizeiausbildungsstätte Rotenburg und der Fachdienst Gefahrenabwehr des Landkreises Hersfeld-Rotenburg haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Dabei soll vor allem die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung gestärkt werden. Darüber hinaus sollen Ressourcen geteilt und Prozesse im Notfall- und Krisenmanagement optimiert werden. Die Laufzeit der Vereinbarung ist bis zum 31. Dezember 2031 befristet.

„Es ist gut, dass diese Vereinbarung getroffen worden ist. Das zeigt vor allem, dass der Bundespolizei-Standort im Landkreis Hersfeld-Rotenburg absolut etabliert ist. Es wird nachhaltig von großer Bedeutung sein, dass man von den gegenseitigen Erfahrungen profitieren kann“, erklärte Landrat Torsten Warnecke am Rande der Vertragsunterzeichnung.

Für Christian Seckler, Leiter der Bundespolizeiausbildungsstätte Rotenburg ist die Kooperation auch ein wichtiges Zeichen für die Region: „Wir fühlen uns an unserem Standort sehr wohl und sind in der Alheimer Kaserne für die Zukunft sehr gut aufgestellt. Mit der Kooperationsvereinbarung setzen wir ein weiteres Zeichen für unseren Standort, die Region und die Sicherheit im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Der gegenseitige Austausch ist von großer Bedeutung, dieser soll intensiviert werden.“

Thorsten Bloß, Leiter des Fachdienstes Gefahrenabwehr, freut sich ebenfalls auf die festgelegte Zusammenarbeit: „Gerade im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist eine enge Abstimmung von elementarer Bedeutung. Mit der geschlossenen Kooperationsvereinbarung gehen beide Seiten einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft und sind für den Ernstfall gerüstet.“

Bestandteil der Vereinbarung sind unter anderem folgende Aktivitäten: Die Notfallplanung inklusive der Entwicklung von Notfallplänen und -strategien, um auf verschiedene Szenarien vorbereitet zu sein. Die Etablierung von Kommunikationsstrukturen, um im Notfall schnell und effektiv Informationen auszutauschen. Und die gemeinsame Koordination von Einsätzen bei Naturkatastrophen, technischen Unglücken oder anderen Notlagen. Darüber hinaus partizipieren beide Kooperationspartner von den jeweiligen Infrastrukturen, Örtlichkeiten und Ausstattungen.

 

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