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Wespen und Hornissen – Nützliche Nachbarn und keine ungebetenen Gäste
Aufgrund der hohen Temperaturen in diesem Sommer häufen sich immer wieder Anfragen zu Wespen- und Hornissennestern an Wohnhäusern. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass auch diese Insekten einen wichtigen Beitrag zum Naturhaushalt leisten und ihre Nester (und Völker) auch nur in Ausnahmefällen entfernt oder umgesetzt werden dürfen.
„Wespen und insbesondere Hornissen werden häufig als lästig und gefährlich wahrgenommen. Tatsächlich erfüllen sie jedoch wichtige ökologische Funktionen. Sie erbeuten große Mengen anderer Insekten und tragen damit zur natürlichen Regulierung von Insekten bei. Zum Beutespektrum gehören unter anderem Fliegen, Mücken, Bremsen, Blattläuse sowie verschiedene Raupenarten“, erläutert Martina Schäfer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung.
Ein einziges Hornissenvolk kann im Verlauf eines Sommers mehrere Kilogramm Insekten als Nahrung für seine Brut in ihr Nest eintragen. Auch Wespenvölker leisten einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung vieler Fluginsekten. Dadurch erhalten sie das ökologische Gleichgewicht was letztlich auch dem Menschen zugutekommt.
Nicht jedes Nest stellt eine Gefahr dar
Die meisten Wespen- und Hornissennester verursachen keinerlei Probleme. Die Tiere verteidigen ihr Nest in der Regel nur, wenn sie sich unmittelbar bedroht fühlen. Wer ausreichend Abstand hält und hektische Bewegungen oder das Anpusten der Tiere vermeidet, kann in den meisten Fällen problemlos mit ihnen zusammenleben empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde.
Da die Völker nur einen Sommer bestehen, erledigt sich das Problem von selbst. Im Spätsommer sterben die Arbeiterinnen ab, das Volk zieht keine neue Brut mehr heran und lediglich die jungen Königinnen überwintern an geschützten Orten. Das alte Nest wird im folgenden Jahr nicht erneut bezogen und verfällt.
Vorbeugung statt Bekämpfung
Der wirksamste Schutz vor einer Ansiedlung besteht darin, geeignete Nistmöglichkeiten bereits vor Beginn der Nestbauphase zu versperren. Besonders in stark genutzten Wohnbereichen sollten daher mögliche Einflugöffnungen rechtzeitig kontrolliert und dauerhaft verschlossen werden.
Folgende Empfehlungen kann die Untere Naturschutzbehörde geben:
- das Abdichten von Rollladenkästen, Dach- und Fassadenöffnungen sowie Hohlräumen,
- das Verschließen von Spalten an Verkleidungen und Gebäudefugen,
- das Anbringen geeigneter Insektenschutzgitter an Lüftungsöffnungen,
- die regelmäßige Kontrolle von Dachvorsprüngen, Carports und Gartenhäusern im Frühjahr.
Durch diese vorbeugenden Maßnahmen lassen sich Konflikte zwischen Menschen und Tieren häufig vermeiden, ohne dass später Eingriffe in bestehende Nester erforderlich werden.
Gesetzlicher Schutz
Alle heimischen Wespenarten sowie Hornissen unterliegen den allgemeinen Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Hornissen genießen darüber hinaus einen besonderen gesetzlichen Schutz. Das mutwillige Zerstören oder Entfernen eines Nestes ist grundsätzlich unzulässig. Maßnahmen kommen nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefährdung besteht und andere Möglichkeiten ausscheiden. In diesen Fällen ist vor einem Eingriff die Naturschutzbehörde oder – bei akuten Gefahrensituationen – eine fachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma (Kammerjäger) zu kontaktieren. Vor einer geplanten Beseitigung oder Umsiedlung von Hornissen ist eine artenschutzrechtliche Befreiung zu beantragen.
Gemeinsam Konflikte vermeiden
Die Untere Naturschutzbehörde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um einen besonnenen Umgang mit Wespen und Hornissen. Mit etwas Rücksicht und einfachen vorbeugenden Maßnahmen lassen sich die meisten Konflikte vermeiden. Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer heimischen Tierwelt geleistet.
Wespen und Hornissen sind keine Schädlinge, sondern wertvolle Nützlinge, die täglich zahlreiche Fliegen, Mücken und andere Insekten aus unserer Umgebung entfernen und damit einen unverzichtbaren Bestandteil eines funktionierenden Ökosystems darstellen. Weitere Auskünfte erhält man bei der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer: 06621 87-2203.


