Politik & Wahlen

Kommunalwahl 2026: Am 15. März findet in Hessen die diesjährige Kommunalwahl statt


Am Sonntag, 15. März heißt es in den 195 Wahllokalen im Landkreis: „Dein Kreis, Deine Wahl.“ Denn bei der Kommunalwahl entscheiden die wahlberechtigten Hersfeld-Rotenburger über die Zusammensetzung der kommunalen Gremien und damit über die politisch engagierten Menschen, die vor Ort die Entscheidungen für wichtige Zukunftsfragen treffen und damit das Leben im Kreis sowie in den Städten und Gemeinden in den kommenden fünf Jahren prägen werden.

Was wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl werden Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte und der Kreistag des Landkreises gewählt. In den Gemeinden Breitenbach am Herzberg, Cornberg, Haunetal und Wildeck finden zusätzlich die Direktwahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters statt.

Der Kreistag ist das zentrale politische Gremium des Landkreises. Er entscheidet unter anderem über Themen, wie beispielsweise Schulen, Kreisstraßen, Klimaschutz, Gesundheitsversorgung oder die Förderung des Ehrenamts.

„Bei der anstehenden Wahl sind 61 Kreistagsabgeordnete zu wählen. Entsprechend haben die Wahlberechtigten bei der Kreistagswahl 61 Stimmen, die sie entsprechend vergeben können. Bei den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlung sowie Ortsbeiräten variiert die Anzahl der Stimmen je nach Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Organe“, erklärt Kreiswahlleiterin Natalie Steimar.

Die Wahlvorschläge für die Kreistagswahl wurden Mitte Januar geprüft. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung festgestellt, dass keine Einwände gegen die eingereichten Wahlvorschläge vorliegen. Damit treten bei der Kreistagswahl sieben Parteien und Wählergruppen mit insgesamt 327 Kandidatinnen und Kandidaten an.

Wie wird gewählt?

„Das hessische Kommunalwahlrecht bietet den Wählerinnen und Wählern verschiedene Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben“, erklärt Natalie Steimar. Neben dem klassischen Listenkreuz, mit dem alle Stimmen einer Partei oder Wählergruppe in der vorgegebenen Reihenfolge zugeteilt werden, besteht die Möglichkeit des Kumulierens. Dabei können einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten mit bis zu drei Stimmen besonders unterstützt werden. Zudem ist das sogenannte Panaschieren erlaubt, bei dem Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Listen verteilt werden können. Diese Formen der Stimmabgabe lassen sich miteinander kombinieren, solange insgesamt nicht mehr Stimmen vergeben werden, als zur Verfügung stehen. Auch das Streichen einzelner Kandidaten auf einer Liste ist möglich. Ganz wichtig ist, dass nur ein Listenkreuz gesetzt werden darf. Sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Briefwahl

„Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Briefwahl kann bereits seit Anfang Februar beantragt werden. Der Antrag ist bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde möglich. Das geht schriftlich, elektronisch oder persönlich“, so Natalie Steimar. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein, damit die Stimme gezählt werden kann.

Die Wahllokale sind am Sonntag, 15. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl gibt es auf der Homepage des Landkreises Hersfeld-Rotenburg unter www.hef-rof.de/kommunalwahl2026. Dort werden am Wahltag auch die Ergebnisse grafisch dargestellt.

Zudem informiert der Landkreis Hersfeld-Rotenburg in den sozialen Medien mit einer Video-Reihe unter dem Motto „Dein Kreis, Deine Wahl“ über die bevorstehende Kommunalwahl.

 

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