
uMWELT & Naturschutz
Wasserentnahme ist ab Dienstag verboten
Ab kommenden Dienstag ist die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Bächen und Seen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wegen der anhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge verboten, beziehungsweise nur noch stark eingegrenzt möglich. Das hat der Landkreis als zuständige Untere Wasserbehörde (UWB) per Allgemeinverfügung angeordnet.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen und Monaten fehlenden Niederschlägen haben sich in den Seen, Flüssen und Bächen sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung ist derzeit nicht absehbar. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört werde. Landrat Torsten Warnecke appelliert daher an das persönliche Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung: „Bitte gehen Sie sorgsam mit der Ressource Wasser um und verschärfen Sie die Situation nicht noch, indem Sie den Gewässern illegal Wasser entnehmen, um ihren Garten zu bewässern.“
„Die Sommerperiode fängt gerade erst an. Daher ist es wichtig, frühzeitig den kritischen Zuständen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern entgegenzuwirken. Durch ein Wasserentnahmeverbot kann die Gefahr vermindert werden, die insbesondere in den kleinen Gewässern unseres Landkreises besteht auszutrocknen oder überdurchschnittlich zu erwärmen. Durch die Erfahrungen der letzten trockenen Jahre seit 2018 hat sich gezeigt, dass ein verfügtes Wasserentnahmeverbot dem frühzeitig entgegenwirken kann“, führt Warnecke weiter aus.
Das Verbot gilt nicht für all jene, die eine „wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme“ erteilt bekommen haben und für alle, die ihre Tiere mit Wasser versorgen. „Sollten sich die Pegelstände in den Gewässern weiter verschlechtern, schließen wir jedoch nicht aus, möglicherweise auch diese Erlaubnisse einzuschränken“, erklärt Gerd Myketin, Leiter der Unteren Wasserbehörde.
Bei Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
Der Landkreis weist darauf hin, dass für den der gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, richtig teuer werden kann. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung dazu steht im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises Hersfeld-Rotenburg unter www.hef-rof.de/öffentliche-bekanntmachungen.


