
Ordnung & Gewerbe
Landkreis warnt vor illegalem Edelmetall-Ankauf im Reisegewerbe
Immer wieder tauchen kurzfristige Angebote zum Ankauf von Edelmetall und Schmuck in angemieteten Räumlichkeiten auf. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei solchen Angeboten besonders vorsichtig sein. Der gewerbliche Ankauf von Edelmetallen, wie beispielsweise Gold, Silber, Schmuck oder Uhren, im Reisegewerbe ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Geregelt ist das in den Paragraphen 55 und 56 der Gewerbeordnung.
Nach dieser dürfen Händler im Reisegewerbe kein Gold, Silber, Platin oder Schmuck ankaufen. „Dieses Verbot dient dem Verbraucherschutz sowie der Bekämpfung von Hehlerei und Betrug“, erklärt Christina Schwalbach, stellvertretende Fachdienstleiterin im Fachdienst Ordnung und Gewerbe. Dennoch würden einige Anbieter versuchen, das Verbot zu umgehen: „Beispielsweise durch kurzfristige Veranstaltungen in Hotels oder temporär angemieteten Geschäftsräumen“, so Schwalbach.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht dabei ein erhebliches Risiko. Häufig werden Preise angeboten, die deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegen. Zudem fehlt es bei solchen kurzfristigen Aktionen oft an Transparenz, dauerhaften Ansprechpartnern oder nachvollziehbaren Geschäftsstrukturen.
„Wer Gold oder Schmuck verkaufen möchte, sollte sich daher an etablierte und dauerhaft ansässige Fachgeschäfte wenden. Dort besteht in der Regel eine bessere Möglichkeit, Angebote zu vergleichen und eine transparente Bewertung der Edelmetalle zu erhalten“, erklärt Christina Schwalbach.
Der Fachdienst Ordnung und Gewerbe weist abschließend darauf hin, dass der Ankauf von Edelmetallen im Reisegewerbe untersagt ist und entsprechende Angebote kritisch geprüft werden.
Tipps für Verbraucher zusammengefasst
Verbraucherinnen und Verbrauchen sollten bei kurzfristigen Aktionen zum Ankauf von Edelmetallen in angemieteten Räumlichkeiten Vorsicht walten lassen. Man sollte sich nicht zu schnellen Entscheidungen drängen lassen und Angebote miteinander vergleichen. Dauerhafte Ladengeschäfte und nachvollziehbare Geschäftsangaben sollten beachtet werden.
Bei Unsicherheiten kann der Fachdienst Ordnung und Gewerbe der Kreisverwaltung kontaktiert werden (Telefon: 06621 87-3204, 06621 87-3208, E-Mail: gewerberecht@hef-rof.de).


