Gesundheitswesen

Betrauungsakt für das Kreiskrankenhaus: Landkreis verweist auf notwendige Vorarbeiten des Landes


Nachdem der Kreisausschuss sich mehrfach mit dem nicht mehr aktuellen Betrauungsakt des Kreiskrankenhauses Rotenburg (KKH) befasst hatte, nahm sich der Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ebenfalls des Themas an. In seiner letzten Sitzung der vergangenen Wahlzeit, hatte der Kreistag beschlossen, den nicht mehr aktuellen Betrauungsakt für das Kreiskrankenhaus Rotenburg zu überarbeiten. Der entsprechende Beschluss wurde auf gemeinsamen Antrag der SPD-, CDU-, Bündnis 90/Die Grünen-, FW-, FDP- und UBL/Bürger-Herz-Kreistagsfraktion einstimmig mit einer Enthaltung getroffen.

Ein Betrauungsakt stellt die rechtliche Grundlage dafür dar, dass mögliche Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise Bürgschaften oder Investitionszuschüsse, mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind. Er definiert, für welche Aufgaben und Leistungen gegebenenfalls Unterstützungen gewährt werden können. Wichtig und unverzichtbar für den Landkreis ist eine vollständige Auflistung der Leistungen, die ein Krankenhaus zu erbringen hat. Dies wird im Land Hessen mit den Bescheidentwürfen für die zukünftigen Leistungsgruppen geschehen. Die Übersendung an die Krankenhäuser ist seitens des hessischen Gesundheitsministeriums für Oktober geplant.

„Grundlage für die Erstellung eines Betrauungsaktes ist somit die Mitteilung über die Leistungsgruppen durch das Land Hessen. Der aktuelle Zeitplan des Landes Hessen sieht vor, dass die Krankenhäuser Mitte Dezember die endgültigen Feststellungsbescheide übersandt bekommen werden. Im Anschluss werden diese zu bewerten sein. Dann wird ein Betrauungsakt vom Kreistag zu beschließen sein“, erklärt Landrat Torsten Warnecke und fügt an: „Wir sind demnach, was den Zeitablauf angeht, an das Land Hessen gebunden.“

Unzureichende Finanzierung von Krankenhäusern und Kliniken durch Bund

Dass die wirtschaftliche Situation der allermeisten Krankenhäuser in Deutschland sich immer weiter zuspitzt, ist vor allem auf eine seit Jahren unzureichende Finanzierung durch den Bund zu erklären.

Landrat Torsten Warnecke erklärt dazu: „Es ist nicht, schon gar nicht dauerhaft, Aufgabe von Landkreisen und Kommunen, strukturelle Defizite der Krankenhausfinanzierung auszugleichen. Krankenhäuser erfüllen einen unverzichtbaren Versorgungsauftrag für die Bevölkerung. Wenn die Finanzierung durch den Bund nicht auskömmlich erfolgt, geraten immer mehr Häuser wirtschaftlich unter Druck. Diese Entwicklung macht auch vor unserer Region nicht Halt. Die Lösung für diese Entwicklung muss auf Bundesebene gefunden werden.“

Zugleich betont der Landrat, dass der Landkreis Hersfeld-Rotenburg seiner Verantwortung für die gesundheitliche Infrastruktur in der Region weiterhin gerecht werde. „Klar ist, dass die Krankenhäuser und damit auch das Kreiskrankenhaus eine Zukunft haben müssen“, so Warnecke.


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