
Frauen & Gleichstellung
Gemeinde- und Stadtparlamente in Hersfeld-Rotenburg: Durchschnittlich 27 Prozent Frauen
Mehr Frauen als noch in der vergangenen Wahlperiode sitzen in den kommunalen Parlamenten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Der durchschnittliche Frauenanteil in den Gemeinde- und Stadtparlamenten liegt nach der diesjährigen Kommunalwahl bei rund 27 Prozent. In der vergangenen Legislatur waren es durchschnittlich 24 Prozent. Im Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg liegt der Frauenanteil, wie schon in der vergangenen Wahlzeit, mit rund 38 Prozent über dem Durchschnitt. Gleichzeitig zeigen die Zahlen: Von einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und Männern sind die kommunalen Parlamente weiterhin entfernt.
„Ja, es gibt mehr Frauen in unseren Parlamenten. Das ist ein wichtiges Signal. Aber es sind bislang kleine Schritte. Damit sich noch mehr Frauen für ein politisches Mandat entscheiden können, müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen“, sagt Corinna Zehender, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.
Ein Blick auf die einzelnen Kommunen zeigt ebenfalls Unterschiede: Unter den Gemeindeparlamenten im Landkreis weist Neuenstein mit 39 Prozent den höchsten Frauenanteil auf. Insgesamt zeigt sich jedoch ein ähnliches Bild wie auf anderen politischen Ebenen: Frauen sind in den Parlamenten weiterhin deutlich in der Minderheit. Im Deutschen Bundestag liegt der Frauenanteil bei 32,4 Prozent, im Hessischen Landtag liegt er ebenfalls bei rund einem Drittel.
Politisches Ehrenamt muss besser mit dem Leben vereinbar sein
Für das Frauen- und Gleichstellungsbüro des Landkreises ist deshalb entscheidend, auf die Bedingungen, unter denen kommunalpolitisches Engagement stattfindet, zu blicken.
Ein Beispiel ist der Umgang mit Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit. Der LandesFrauenRat Hessen fordert, Mutterschutz und Elternzeit auch in der Kommunalpolitik verbindlich zu verankern. Konkret geht es unter anderem darum, Mandatsträgerinnen während des Mutterschutzes ohne Nachteile von der Teilnahme an Sitzungen freistellen zu können und Möglichkeiten für eine zeitweise Unterbrechung eines kommunalen Mandats während der Elternzeit zu schaffen.
„Wer sich politisch engagiert, sollte nicht vor der Frage stehen, ob sich ein Mandat mit einer Schwangerschaft oder der Betreuung eines Kindes vereinbaren lässt. Gerade im kommunalen Ehrenamt brauchen wir hier klare und verlässliche Regelungen“, betont der zuständige Dezernent und Erste Kreisbeigeordnete Dirk Noll.
Während Mutterschutz und Elternzeit im Beschäftigungsverhältnis rechtlich klar geregelt sind, bestehen bei kommunalpolitischen Mandaten andere Rahmenbedingungen. Aus Sicht des Frauen- und Gleichstellungsbüros sind deshalb strukturelle Verbesserungen notwendig. Dazu gehören unter anderem klare gesetzliche Regelungen für Mutterschutz und Elternzeit in der Kommunalpolitik, familienfreundliche Sitzungszeiten und insgesamt eine bessere Vereinbarkeit von politischem Ehrenamt, Beruf und Familie.
„Wir sollten den Anstieg anerkennen, aber uns damit nicht zufriedengeben. Wenn wir wollen, dass Frauen sich politisch einbringen, müssen wir Politik so organisieren, dass sie zu unterschiedlichen Lebensphasen passt. Es geht nicht darum, Frauen den Weg in die Politik abzunehmen. Es geht darum, unnötige Hürden abzubauen“, so Zehender.


