Antragsfrist Gemeinsamer Antrag 2026 endet
Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2026 endet am 15. Mai 2026 (www.agrarportal-hessen.de). Es wird empfohlen, den Antrag jetzt schnellstmöglich zu stellen (sofern noch nicht geschehen), damit bereits eine erste Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch die Bewilligungsstelle erfolgen und im Zweifelsfall noch entsprechend reagiert werden kann. Bei Abgabe nach dem 15. Mai werden die errechneten Beihilfen um 1 % je Kalendertag Verspätung gekürzt. Sofern sich im Rahmen der Antragstellung Probleme oder Schwierigkeiten ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung gerne telefonisch zur Verfügung
(06621 87-2226, -2228, -2222, -2223, -2230, -2255).
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
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Fachdienst Ländlicher Raum
