Gemeinsamer Antrag 2026: Flächenmonitoring und Änderungen
Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2026 ist abgelaufen. Allerdings sind Änderungen an einzelnen Schlägen noch bis zum 30.09.2026 möglich (insbesondere Änderung des Nutzungscodes, sanktionslose Zurückziehung von Flächen, z. B. bei Überlappungen oder fehlender Verfügungsberechtigung). Entscheidend hierbei ist, dass der Antrag über die Schaltfläche „Antragsänderung abgeben“ nochmals abgesendet wird. Außerdem kann es im Rahmen des Flächenmonitorings zu Benachrichtigungen kommen, dass Fotoaufträge zu einzelnen Flächen vorliegen. In solchen Fällen kann mit Hilfe der HELAWI-App über ein entsprechendes georeferenziertes Foto der Nachweis zur beantragten Nutzung erbracht werden. Wurde tatsächlich eine andere Kultur angebaut als beantragt, kann eine Änderung des Nutzungscodes wie oben dargestellt durchgeführt werden.
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