Antragstellung für HALM2 hat begonnen


Die Antragstellung für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) ist inzwischen möglich

 (digital über den Link www.agrarportal-hessen.de unter der Kachel „HALM 2“). 

Die Förderung muss für einen 5-jährigen Zeitraum beantragt werden, der bei aktueller Antragstellung am 01.01.2027 beginnt und am 31.12.2031 endet. Neben dem Neueinstieg in HALM2 kann auch die Erweiterung einer bereits bestehenden Verpflichtung beantragt werden, z. B. die Aufnahme weiterer Flächen in die Grünlandextensivierung oder die Erhöhung des Verpflichtungsumfangs beim ökologischen Landbau. Für den Neueinstieg stehen folgende Fördermaßnahmen zur Auswahl: Umstellung auf ökologischen Landbau, Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau, Anlage von Blühflächen, Erosionsschutzstreifen oder Gewässerschutzstreifen, extensive Grünlandnutzung sowie naturschutzfachliche Sonderleistungen im Grünland (insbesondere die Festlegung bestimmter Nutzungstermine). Die Antragsfrist endet am 01.10.2026. Die Pflege von Streuobstbeständen ist aus der HALM2-Zuwendungsantragstellung herausgenommen worden, da hier die neue Streuobstrichtlinie des Landes Hessen greift (https://landwirtschaft.hessen.de/heimat/streuobstwiesen/streuobstrichtlinie).

Die laufenden HALM2-Verpflichtungen im Bereich Streuobst werden hingegen bis zum Laufzeitende wie gehabt weitergeführt. 

Bei Fragen zum HALM2-Antragsverfahren steht das Sachgebiet Förderung unter den folgenden Durchwahlen zur Verfügung: 06621/87-2224, -2231. Sofern eine persönliche Vorsprache im Sachgebiet Förderung geplant ist, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Kontakt

Fachdienst Ländlicher Raum

Thomas Krenzer

+49 6621 87-2221

hef-rof.de