Gesetzesnovellierung Grünes Band
Das Grüne Band erstreckt sich an der ehemaligen innerdeutschen Grenze und bildet damit die größte nationale Biotopverbundachse. Der hessische Teil wurde 2023 unter Schutz gestellt, das betreffende Gesetz regelt neben dem Naturschutz auch die Erinnerungskultur. Im vergangenen Juni wurde es novelliert, die offizielle Bezeichnung lautet: Gesetz über das Grüne Band Hessen (GBHG) vom 12. Juni 2026;
https://landwirtschaft.hessen.de/heimat/gruenes-band-hessen
Das Grüne Band auf hessischer Seite umfasst nun eine Schutz- und eine Entwicklungszone, die zusammen das Nationale Naturmonument (NNM) bilden. Eine ergänzende Förderzone wurde im Sinne der weiteren Biotopverbundfunktion des Grünen Bandes (Lückenschluss) im selben Gesetz verankert; diese Zone gehört jedoch nicht zum NNM. Sie soll Eigentümer bzw. Nutzer motivieren, auf freiwilliger Basis im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Maßnahmen umzusetzen. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln als landwirtschaftliche Förderung für die Förderzone befindet sich noch in der Planungsphase. Einer der Ansprechpartner hier im Landkreis ist der Gebietsmanager für das Grüne Band im Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e. V. (LPV, s. unten). Näheres zum aktuellen Stand bezüglich des GBHG finden Sie auch auf der Internetseite des LPV:
https://www.lpv-hef-rof.de/aktuelles/downloads-2/
