Ehrenamt

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Sechs Kinder liegen auf dem Rücken, Kopf an Kopf in einem Kreis und strecken ihre Arme mit Daumen hoch aus.

Ehrenamt

Viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Kreis engagieren sich ehrenamtlich. Sie bringen sich ein, sie nehmen teil und wirken mit in Vereinen, Verbänden und sozialen, kirchlichen oder gesellschaftlichen Einrichtungen. Ohne das freiwillige und ehrenamtliche Engagement wäre vieles nicht möglich, was es heute an Angeboten und Einrichtungen in unseren Städten und Dörfern gibt.

Das Koordinierungszentrum für Bürgerengagement der Kreisverwaltung ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Informationen rund um die Themen Ehrenamt und Bürgerengagement in unserem Landkreis. Wir beraten Kommunen in ehrenamtlichen Belangen und unterstützen Vereine und Initiativen bei Anliegen zum freiwilligen Engagement. Darüber hinaus informiert das Koordinierungszentrum interessierte Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Möglichkeiten, sich zu engagieren.



Ehrenamtssuchmaschine

Engagierte haben die Möglichkeit, ganz gezielt nach bestimmten Tätigkeitsbereichen zu suchen, den Ort der Tätigkeit einzugrenzen und so mit wenigen Mausklicks ein für sie passendes Ehrenamt zu finden. Darüber hinaus bietet die Ehrenamtssuchmaschine eine Spendenbörse und ermöglicht Vereinen und Initiativen, sich zu präsentieren und um freiwillige Helfer zu werben.


Ehrenamtscard

Fast zwei Millionen Menschen in Hessen engagieren sich freiwillig und ehrenamtlich für das Gemeinwohl, viele von ihnen in besonderer Weise. Diesen Vorbildern „Danke“ zu sagen, ist das Ziel der hessischen "Ehrenamts-Card".

Mit der Vergabe der "Ehrenamts-Card" und der damit verbundenen Gewährung von Vergünstigungen durch Städte, Gemeinden, Landkreise, das Land Hessen und private Anbieter möchte der Landkreis Hersfeld-Rotenburg den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern ein herzliches Dankeschön für die Kraft und die Zeit sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Nach Ende der Geltungsdauer kann die E-Card neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Digitaler Antrag

Der Antrag auf eine Ehrenamtscard und für die Verlängerung kann digital gestellt werden. Zusätzlich zum Online-Antrag muss auch die Bestätigung der Organisation ausgefüllt werden. Sie bestätigt das ehrenamtliche Engagement und wird dem digitalen Antrag als PDF-Dokument beigefügt.

Alternativ zum Online-Formular können Sie auch das folgende Antragsformular verwenden und vorlegen:

  • Richtlinie zur Ausgabe der Ehrenamts-Card (E-Card) des Landes Hessen

    Die Ehrenamts-Card des Landes Hessen (E-Card) versteht sich als Instrument zur Würdigung und Anerkennung von geleistetem ehrenamtlichem bürgerschaftlichem Engagement.
    Mit der Vergabe der Ehrenamts-Card und der damit verbundenen Gewährung von Vergünstigungen durch das Land Hessen, die Landkreise, den Städten und Gemeinden sowie von privaten Anbietern möchte der Landkreis Hersfeld-Rotenburg den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern ein herzliches Dankeschön für die Kraft und Zeit sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

    Im Einzelnen gelten folgende Richtlinien:

    1. Voraussetzungen
      • Die E-Card können Ehrenamtliche erhalten, die sich in besonderem Maße, d. h. im Jahresdurchschnitt mindestens fünf Stunden pro Woche, für das Gemeinwohl engagieren.
      • Bei der Anrechnung von Wochenstunden können nur tatsächliche Einsatzzeiten, jedoch nicht ggfs. vorhandene Bereitschaftszeiten (z. B. Rufbereitschaft der Feuerwehr, der DLRG, des DRK o. ä.) angerechnet werden.
      • Das ehrenamtliche Engagement muss seit mindestens drei Jahren in dem angegebenen Umfang ausgeübt werden und aktuell bestehen.
      • Die E-Card kann nur an Aktive ausgegeben werden, die für ihre Tätigkeit keinerlei Vergütung (Übungsleiterhonorare, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, o. ä.) erhalten.
      • Die Erstattung von Kosten (Telefon, Porto, Fahrtkosten etc.) bleibt dabei unberücksichtigt.
      • Das Ehrenamt muss in einem organisatorischen Rahmen geleistet werden (in Abgrenzung zur individuellen und spontanen Hilfeleistung sowie informellen Systemen wie z. B. Familie und Nachbarschaft).
      • Es ist jedoch nicht an Vorstandspositionen o.ä. gebunden.
      • Personen, die sich in Wort und/oder Tat gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wenden, sind vom Erhalt der E-Card ausgeschlossen.
      • Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der E-Card besteht nicht.
    2. Antragsverfahren
      • Ehrenamtliche stellen den Antrag selbst.
      • Die Angaben im Antragsformular müssen vom Verein, vom Verband oder von der Organisation durch eine autorisierte Person bestätigt werden. Der/Die Antragsteller/in und die autorisierte Person dürfen nicht identisch sein.
      • Der Antrag wird beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld gestellt.
      • Die E-Cards werden einmal im Quartal an den/die Antragsteller/in ausgegeben.
    3. Gültigkeit der E-Card
      Die personenbezogene E-Card ist für die Dauer von 3 Jahren und nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.Wird die ehrenamtliche Tätigkeit, für die die E-Card ausgegeben worden ist, vorzeitig beendet, ist diese an den Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zurückzugeben.Eine erneute Beantragung bei Vorliegen der Voraussetzungen ist möglich.
    4. Vergünstigungen
      Personen, die im Besitz einer gültigen E-Card sind, erhalten hessenweit die vom Land, von den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie von privaten Einrichtungen oder Unternehmen angebotenen Vergünstigungen.Die Vergünstigungen sind im Internet unter www.e-card-hessen.de aufgelistet. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
    5. Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Richtlinie
      Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.08.2020 in Kraft.Gleichzeitig tritt die bisherige Richtlinie, die am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, außer Kraft.Diese Richtlinie kann jederzeit durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg außer Kraft gesetzt werden.
  • Vergünstigungen anmelden

    Sie können sich an der Bereitstellung von Vergünstigungen beteiligen und somit auch Ihre Anerkennung an Engagierte verdeutlichen. Die Teilnahme als Sponsorenpartner ist kostenlos und erfolgt ohne jegliche Vertragsbindung. Ein Anruf genügt, um die Vergünstigung zu widerrufen.




Fort- und Weiterbildung

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist seit 2010 in das Programm des Hessischen Sozialministeriums zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für bürgerschaftliche oder ehrenamtliche Arbeit aufgenommen. Ziel dieses Programms ist es, ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger durch Qualifizierungen zu unterstützen und für ihr weiteres Engagement zu ermutigen. Weiterhin sollen bisher nicht Engagierte für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement motiviert werden. Die lokalen Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit sollen gestärkt und die Vernetzung verbessert werden.

Aufgabe als Anlaufstelle ist es die Qualifizierungsprojekte für ehrenamtliches/bürgerschaftliches Engagement an den Start zu bringen und zu koordinieren. Gemeinsam mit den örtlichen Vereinen und Initiativen wird ein lokales Qualifizierungsprogramm erstellt.

Beispiele für Qualifizierungsangebote sind:

Fortbildungen zur Vereinsgründung, Vereinsrecht, Neueinsteiger im Ehrenamt, Hygienischer Umgang mit Lebensmitteln bei Vereinsfesten und vieles mehr.

Weitere Möglichkeiten, um die persönlichen Fähigkeiten zu erweitern finden Sie unter:

VHS Hersfeld-Rotenburg Landesehrenamtsagentur Hessen



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Mehrere Freiwillige helfen dabei eine Straße zu befestigen. Am Rand und im Hintergrund sieht man Häuser.

Freiwilligentag

Alle, die mitmachen wollen, können sich engagieren

Der Freiwilligentag ist ein Tag, an dem sich viele Menschen – Einzelpersonen, Gruppen, Vereine – in unterschiedlichen gemeinnützigen Projekten engagieren. Sei es die Fitnessrallye für Senioren im Seniorenheim, die Verschönerung der Ortsmitte oder die Markierung von Wanderwegen – alles, was innerhalb eines Tages sinnvoll und machbar ist, kann eine Mitmachaktion werden. Die vergangenen Freiwilligentage haben gezeigt, dass an diesem Tag mit viel Spaß und Freude, gute und hilfreiche Werke entstehen.

Die vergangenen Freiwilligentage haben gezeigt, dass an diesem Tag mit viel Spaß und Freude, gute und hilfreiche Werke entstehen. Auch In diesem Jahr findet wieder der Freiwilligentag im Kreis Hersfeld-Rotenburg statt. Zum bereits 14. Mal können sich alle, die mitmachen möchten, engagieren, um gleichzeitig in unterschiedlichen Projekten etwas Gemeinnütziges zu bewirken. Aktionen können sowohl am Tag selbst, als auch in der Woche des bürgerschaftlichen Engagements vom 13. bis 22. September 2024 durchgeführt werden. 

Der Freiwilligentag findet dieses Jahr am Samstag, 21. September statt. Weitere Informationen zum diesjährigen Freiwilligentag folgen.

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Orden- und Ehrenzeichen

Viele Bereiche unseres Gemeinwesens leben vom ehrenamtlichen Engagement und dem persönlichen Einsatz zahlreicher Mitbürgerinnen und Mitbürger. Gerade in unserer Heimat hat das Ehrenamt einen sehr hohen Stellenwert.

Die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und die kommunalen Ebenen wissen um die Bedeutung dieses Engagements. Es ist ihnen daher wichtig, Menschen, die sich für die Gemeinschaft und ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger in vorbildlicher Weise eingesetzt haben, Dank zu zeigen. Orden und Ehrenzeichen sind die höchste Form staatlicher Anerkennung für herausragende Verdienste um das Gemeinwohl, andere besondere Leistungen und vorbildliches Handeln.

Keine Leistungen gefunden.

Freiwilliges Soziales Schuljahr Hessen

Mitmachen. Anpacken. Gemeinschaft erleben

Das Freiwillige Soziale Schuljahr Hessen FSSJH ist ein Programm, das Jugendlichen ermöglicht, sich im gemeinnützigen sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereichen freiwillig zu engagieren. Die Anmeldung zum FSSJH für das Schuljahr 2023/2024 ist ab sofort möglich. Informationen zum FFSJH gibt es auch im Flyer und auf dem Plakat.


  • Informationen für Schüler

    Du bist…

    • 14 Jahre alt oder älter
    • Schülerin oder Schüler im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

    Du hast…

    • Interesse Dich auszuprobieren und Neues zu entdecken
    • etwa zwei Stunden pro Woche Zeit, um Dich innerhalb eines Schuljahres freiwillig zu engagieren?
    • Lust, im Team Spaß zu erleben

    Dann mach mit beim FSSJH Hersfeld-Rotenburg!

    Das Engagement im FSSJH findet über ein Schuljahr hinweg mit rund 80 Stunden in der Freizeit statt. Die Einsatzstelle wird von dir selbst gewählt. Zum Abschluss erhalten alle Teilnehmer*innen ein qualifiziertes Zertifikat.

    Das bringt Dir das FSSJH

    • Stärkung deiner sozialen und persönlichen Kompetenzen
    • Dich beim Mitgestalten zu erproben und eigene Vorschläge einzubringen
    • die Möglichkeit eigenverantwortlich aktiv zu werden
    • berufliche Einblicke und Orientierung
    • zum Abschluss ein qualifiziertes Zertifikat, das Dein Engagement und Deine Kompetenzen über die Schule hinaus belegt

    Was ist eine FSSJH-Einsatzstelle

    Eine FSSJH-Einsatzstelle kann in allen gemeinnützigen, sozialen, kulturellen und ökologischen Einrichtungen und Vereinen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg angeboten werden und Tätigkeiten umfassen wie z.B.:

    • Mithilfe bei der Betreuung von Kindergruppen
    • Unterstützung bei Trainingsstunden im Sportverein
    • Beschäftigungs- und Betreuungsangebote im Seniorenwohnheim
    • Begleitung von Freizeitaktivitäten mit Behinderten
    • Engagement im Naturschutz oder im Tierheim

    Aktuell teilnehmende Einsatzstellen

    Der Weg zum FSSJH

    Das ist zu tun...

    • Auswahl einer der angebotenen Einsatzstellen
    • oder eigene Ansprache einer gemeinnützigen Einrichtung bzw. eines Vereins, den man selbst kennt,
    • Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs mit der Ansprechperson in der Einsatzstelle zum Abgleich der Vorstellungen über das FSSJH,
    • Abstimmung mit den Eltern,
    • gegebenenfalls Einholung weiterer Infos bei der FSSJH-Ansprechperson in der Schule oder im Koordinierungszentrum für Bürgerengagement,
    • Die Anmeldung zum FSSJH ist ab sofort möglich.

    Damit sind alle Formalitäten erfüllt und das FSSJH startet ab 1. Oktober.

    Anmeldeformular FSSJH

    Ein paar allgemeine Informationen

    Jugendliche, die sich bereits freiwillig engagieren, können sich ebenfalls zum FSSJH anmelden und von den Vorteilen profitieren, wie z.B. Workshops, Abschlusszertifikat u.a.

    Die Einsatzstellen werden von den Jugendlichen selbst gewählt. Die Schülerinnen und Schüler können an ergänzenden Workshops und Austauschtreffen teilnehmen und erhalten zum Abschluss ein qualifiziertes Zertifikat.

    Das FSSJH wird von den Einsatzstellen betreut. Die Einsatzstelle übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Jugendlichen gut in ihr Engagement eingeführt werden. Während des gesamten FSSJH haben die Jugendlichen in der Einsatzstelle eine feste Ansprechperson. Die Teilnehmer*innen führen eine Liste, in der Einsatzzeit und Art der Tätigkeit festgehalten werden. Auf dieser Grundlage und den Erfahrungen der Einsatzstelle erhalten die Schülerinnen und Schüler zum Abschluss ein qualifiziertes Zertifikat.

    Es wird darauf geachtet, dass im FSSJH arbeits- und jugendschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden und mit dem FSSJH-Einsatz keine hauptberufliche Arbeit ersetzt wird. Die FSSJH-Teilnehmenden sind entsprechend wie alle anderen Freiwilligen der jeweiligen Organisation versichert. Ergänzend gibt es seitens der Landesregierung Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für Freiwillige in Hessen (Infos unter www.deinehrenamt.de ).

    Das Koordinierungszentrum für Bürgerengagement (KoBE) ist für die Koordination des FSSJH im Landkreis verantwortlich. An das Team des KoBE können sich alle Beteiligten mit Fragen und Problemen wenden, die vor oder während des FSSJH auftauchen. An den Kooperationsschulen gibt es ebenfalls eine FSSJH- Ansprechperson. Das Team des KoBe begleitet die FSSJH-Teilnehmenden über das Jahr hinweg mit drei ergänzenden FSSJH-Workshops. Sie dienen dem Kennenlernen, dem Erfahrungsaustausch und der Stärkung der Kompetenzen. Zum Abschluss des FSSJH kümmert sich das KoBe um die Ausstellung der qualifizierten Zertifikate.

    Über freinet-online können Schüler eine Anfrage an uns senden, sofern sie keine passende Stelle finden.

  • Informationen für Einsatzstellen

    Die Registrierung als FSSJH-Einsatzstelle ist hier möglich.

    Wer kann eine Einsatzstelle werden?

    Eine FSSJH-Einsatzstelle anbieten, kann jede gemeinnützige Einrichtung bzw. jeder gemeinnützige Verein im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.

    Warum sollte man Einsatzstelle werden?

    Die Vereine und Organisationen haben dadurch die Möglichkeit, Jugendliche für freiwilliges Engagement in der eigenen Einrichtung zu begeistern. Außerdem erhalten die FSSJH-Einsatzstellen neben praktischer Unterstützung von den „jungen Ehrenamtlichen“ Anregungen für die Vereinsarbeit.

    Welche Aufgaben hat die Einsatzstelle?

    Jede Einsatzstelle hat eine Ansprechperson, die die Jugendlichen in das Engagement einführt und während des FSSJH über ein Schuljahr hinweg betreut und anleitet.

    FSSJHlerinnen und FSSJHler sind Ehrenamtliche der Einsatzstelle und entsprechend wie alle andere Ehrenamtlichen der Organisation versichert. Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern sollten die Einsatzstellen hierzu Auskunft geben können. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft darf nicht Voraussetzung für das FSSJH sein. Die Einsatzstelle hat darauf zu achten, dass im FSSJH arbeits- und jugendschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Mit dem FSSJH darf keine hauptberufliche Arbeit ersetzt werden. Ein FSSJH ist freiwillig und wird nicht vergütet.

    Die Jugendlichen führen während des FSSJH eine einfache Liste, in der Einsatzzeit und Art der Tätigkeit kurz festgehalten werden. Auf dieser Grundlage und ihren Erfahrungen bewertet die Einsatzstelle den Einsatz der FSSJHlerinnen und FSSJHler zum Schuljahresende. Hilfestellung gibt dabei das Team vom Koordinierungszentrum für Bürgerengagement, sei es bei der Bereitstellung der Vorlagen, bei der Betreuung oder z.B. bei der Erstellung des Zertifikats für die Jugendlichen.


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