Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit im Fachdienst Jugend beinhaltet die Ermittlung von Bedarfslücken und Benachteiligungen in der Welt von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, um aktivierende Hilfen in den Sozialräumen anzubieten.

Das Ziel der Jugendsozialarbeit ist, jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die dem Ausgleich sozialer Benachteiligung oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen dienen.

Bereiche der Hilfen sind:

  • schulische Bildung
  • berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und
  • soziale Integration.

Im Folgenden finden Sie die Angebote, die in unserem Landkreis bestehen und an Schulen und in den einzelnen Städten und Gemeinden verortet sind.

  • Schulsozialarbeit

    Seit Sommer 1998 ist die Schulsozialarbeit im Landkreis an insgesamt 8 Gesamtschulen eingerichtet und konzeptionell weiter entwickelt worden. Die Gesamtschulen in Rotenburg, Bebra, Bad Hersfeld, Wildeck und Niederaula arbeiten mit jeweils einer sozialpädagogischen Fachkraft zusammen. Finanziert wird das Angebot zu jeweils einem Drittel durch das Staatliche Schulamt, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Schuleinzugsgemeinden. Aufgaben und Arbeitsfelder liegen innerhalb und außerhalb der Unterrichtszeiten und zu einem großen Teil im Sozialraum der Einzugsstädte und -gemeinden.

    Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräfte werden in folgenden Themenschwerpunkten durch Angebote der Schulsozialarbeit unterstützt: Im Sozialen Lernen, in schwierigen Klassen, in der Beratung bei Problemen im Einzelfall, in der Berufsvorbereitung, in der Hausaufgabenbetreuung, in der Kooperation mit Jugendhäusern, Orts- und Stadtjugendarbeiten und Vereinen.

  • Kommunales Übergangsmanagement

    Ab August 2012 konnte die bewährte Arbeit der Job-Coaches an den Gesamtschulen in Rotenburg an der Fulda, Bebra, Wildeck und im Geistal und am Obersberg in Bad Hersfeld fortgesetzt werden. Mit der Kofinanzierung durch die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung kann das Ziel, möglichst für alle Jugendlichen nach ihrer Schulzeit eine Anschlussperspektive zu entwickeln und umzusetzen, erreicht werden. Trotz eines steigenden Ausbildungsplatzangebotes haben circa 35% der Schulabgängerinnen und -abgängern eine unzureichende Berufsorientierung und Kenntnisse über die regionalen Ausbildungsmöglichkeiten. Die direkte Folge für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist der drohende Fachkräftemangel und lange Verweildauern in kostspieligen Übergangssystemen für die Jugendlichen.

    Berufsorientierende Angebote an den beteiligten Schulen werden durch die Job-Coaches durchgeführt und ergänzen für gefährdete Schülerinnen und Schüler die schulinternen Curricula zur Berufsorientierung. Die Angebotsmodule unterstützen zusätzlich Schülerinnen und Schüler - basierend auf ihren individuellen Stärken - an eine Berufswahlentscheidung heranzuführen.

    Mit den Modulen werden nachfolgende Inhalte (Informationen zu Berufsfeldern) vermittelt:

    • Interessenerkundung
    • Eignungsfeststellung
    • Einbindung des Lernorts Betrieb
    • Verbesserung der Selbsteinschätzung
    • Sozialpädagogische Begleitung

    Die Zusammenarbeit mit regionalen Ausbildungsbetrieben und der Universität Kassel/Studiengang Arbeitslehre sichert die Durchführung und den Ausbau des BerufsOrientierungsZentrums (BOZ) mit praxisorientierten BOZ-Bausteinen für 30 unterschiedliche Ausbildungsberufe aus Handwerk und Industrie. Damit können Schülerinnen und Schüler neben dem Schulpraktikum noch realistische Einblicke in weitere Ausbildungsberufe erhalten und Betriebe können frühzeitig zukünftige Auszubildende kennenlernen.



Jugendleitercard (JULEICA)

Die Jugendleitercard (JULEICA) bezeichnet ein offizielles Dokument mit dem sich Menschen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind, ausweisen können. 

Um die JULEICA zu erhalten, muss man über einen entsprechenden pädagogischen Berufsabschluss verfügen oder an einer JULEICA-Ausbildung teilnehmen. Diese Ausbildung umfasst 40 Zeitstunden und verschiedene Standardinhalte. Hierzu gehören zum Beispiel die Arbeit in und mit Gruppen und die Rolle der Gruppenleitung, die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, natürlich aber auch rechtliche Fragen und Antworten zur Aufsichtspflicht, zu Haftung und Versicherungen. Selbstverständlich gibt es auch ausführliche praktische Hinweise zum Beispiel für die Organisation, Planung und Durchführung von Angeboten für und mit Kindern und Jugendlichen.

Eine JULEICA kann man, wenn man mindestens 16 Jahre alt ist und einen Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ absolviert hat, über den Träger, für den man ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, erhalten. 

Die JULEICA soll zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements beitragen und berechtigt daher die Inhaber und Inhaberinnen zur Inanspruchnahme von zahlreichen Vergünstigungen. So gibt es beispielsweise bundesweit und regional einige attraktive Vergünstigungen. Allein im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gibt es über 70 tolle Vergünstigungen in den Städten und Gemeinden sowie im Landratsamt. Eine aktuelle Übersicht aller Vergünstigungen findet sich unter www.juleica.de.

Und auch in anderen Bereichen wird das Engagement von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit anerkannt und gefördert. So besteht für Schüler und Schülerinnen zum Beispiel die Möglichkeit, sich die ehrenamtliche Tätigkeit offiziell als Beiblatt dem Schulzeugnis zufügen zu lassen oder berufstätige Ehrenamtliche können eine bezahlte Freistellung für Ihre Tätigkeit in Anspruch nehmen.


Bundeskinderschutzgesetz

Ziel des Bundeskinderschutzgesetzes ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt. Die Neugestaltung des § 72a SGB VIII soll dabei sicherstellen, dass in der Jugendhilfe keine Personen haupt-, neben- oder ehrenamtlich eingesetzt werden, die einschlägig nach bestimmten Paragraphen des StGB vorbestraft sind. Erreicht werden soll dies durch die Verpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers (Jugendamt), mit den freien Trägern der Jugendhilfe (z. B. Vereine und Verbände) eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beschrieben ist. Als ein Instrument zur Überprüfung eines möglichen Tätigkeitsverbotes wird hierbei ein erweitertes Führungszeugnis benannt.


Zwar kann mit einer solchen Regelung, die an rechtskräftige Verurteilungen anknüpft, nicht abschließend sichergestellt werden, dass beispielsweise Personen mit pädophilen Neigungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig werden. Das Bewusstsein darüber, dass jedoch ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist, kann jedoch zumindest einschlägig vorbestrafte Personen bereits davon abhalten, sich in der Kinder- und Jugendarbeit zu engagieren.

Bei der Ausgestaltung des Bundeskinderschutzgesetzes möchten wir Sie gerne unterstützen und stellen Ihnen die verschiedenen Informationen und Arbeitsmaterialien zur Umsetzung des §72a SGB VIII zur Verfügung.

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