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Bildungsträger

Das Kommunale Jobcenter ist für die Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zuständig. Einer unserer Aufgabenschwerpunkte ist die Unterstützung durch berufliche Weiterbildung und Qualifizierung der Arbeitssuchenden. Unsere Leistungen sind vielfältig: So können Sie bei unserem Fachdienst Arbeitsmarkt und Integration beispielsweise Bildungsgutscheine beantragen. Wir vermitteln Ihnen eine Arbeitsgelegenheit und fördern Ihre berufliche Weiterbildung. Verschaffen Sie sich auf unserer Seite gerne einen Überblick über unsere Leistungen. 



Unsere Leistungen

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist seit 2005 als Kommunales Jobcenter für die Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zuständig. Ein Aufgabenschwerpunkt ist die Unterstützung durch berufliche Weiterbildung und Qualifizierung der Arbeitsuchenden.

Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der HAD (Hessischen Ausschreibungsdatenbank).

Bildungsgutscheine im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §16 Abs. 1 i.V.m. §81 SGB III können nur nach vorheriger Beratung des Interessenten und Feststellung des tatsächlichen individuellen Förderbedarfs sowie der Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen durch das zuständige Fallmanagement ausgegeben werden.

Die Gewährung von Bildungsgutscheinen erfolgt ausschließlich als Ermessensleistung im Einzelfall.

Für die Bildungsträger gelten die Regelungen des SGB III. Es muss der Nachweis der Zertifizierung  durch die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV), die Bestätigung, dass die Zulassungsvoraussetzungen und Qualitätsanforderungen gemäß §§178, 179 SGB III erfüllt und eingehalten werden, vorgelegt werden. Zudem ist das Konzept / Lehrplan zur Durchführung der Weiterbildung einschließlich der Kosten einzureichen.

Erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen durch den Fachdienst Arbeit kann die Weiterbildung genehmigt werden.


Formulare für Bildungsträger




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