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Eine Verfahrenslotsin für den Landkreis: Unterstützung für junge Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Familien


Wenn Eltern oder junge Menschen mit einer Beeinträchtigung Hilfe benötigen, steht ihnen ein Antragsverfahren bevor. Seit rund einem Jahr gibt es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine zentrale Ansprechpartnerin, die genau in diesen Fällen unterstützt: Anita Straßheim ist Verfahrenslotsin im Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe und steht Kindern, Jugendlichen sowie ihren Familien beratend zur Seite. Das Beratungsangebot erfolgt im Zusammenhang mit der Geltendmachung möglicher Leistungsansprüche im Bereich der Eingliederungshilfe. Im Mittelpunkt steht dabei die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung – von der medizinischen Rehabilitation über schulische und berufliche Bildungsangebote bis hin zu Unterstützungsleistungen im Alltag und bei der Mobilität.

„Viele wissen gar nicht, welche Leistungen ihnen zustehen oder an wen sie sich wenden müssen, um diese zu beantragen. Ich begleite sie Schritt für Schritt – beginnend beim Antrag über das gesamte Verfahren“, sagt Straßheim. Ziel des Angebotes ist es, Barrieren abzubauen – nicht nur im Alltag, sondern auch in den Köpfen. Dafür arbeitet die 27-Jährige eng mit verschiedenen Ämtern, Schulen und Kindergärten zusammen. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Hersfeld-Rotenburg.

„Mit der Einführung der Verfahrenslotsin leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und Chancengleichheit“, betont Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Dirk Noll. „Anita Straßheim bringt nicht nur fachliche Kompetenz mit, sondern auch viel Empathie. Sie ist ein echter Gewinn für unseren Landkreis und alle jungen Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf Hilfe angewiesen sind.“

Neben der individuellen Unterstützung von Familien wirkt Anita Straßheim auch innerhalb des Jugendamtes daran mit, Abläufe inklusiver zu gestalten und das Thema Inklusion stärker zu vernetzen.

„Mir ist es wichtig, dass alle Menschen im Landkreis die gleichen Chancen auf Teilhabe haben – unabhängig davon, wie kompliziert der Weg dorthin manchmal sein mag“, sagt sie.

Hintergrund: Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Mit der Reform des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Juni 2021 in Kraft trat, wurde der Weg für eine inklusivere Kinder- und Jugendhilfe geebnet. Ziel ist es, allen jungen Menschen – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht – gleiche Zugänge zu Unterstützungsleistungen zu ermöglichen. Die Einführung von Verfahrenslotsinnen und -lotsen ist eine Maßnahme, um Familien bei komplexen Verfahren zu entlasten, die Orientierung im System zu erleichtern und Teilhabe zu fördern.

Betroffene Familien können sich direkt an Anita Straßheim wenden. Das Angebot ist kostenlos und unabhängig. Die Beratung kann je nach Wunsch flexibel gestaltet werden. Neben Vor-Ort-Terminen im Landratsamt ist die Beratung auch telefonisch, bei Familien vor Ort oder im Familienzentrum Rotenburg möglich.

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Pressesprecherin Jana Gutsche

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