Kommunales Jobcenter 

Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherung für Arbeitsuchende


Seit dem 1. Juli heißt das Bürgergeld „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Mit dem neuen Namen gelten auch neue Regeln. Das Kommunale Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg informiert deshalb über die wichtigsten Änderungen und hat dazu ausführliche Fragen und Antworten auf seiner Internetseite zusammengestellt.

„Unser Ziel bleibt, Menschen auf ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung gut zu begleiten“, sagt Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Dirk Noll. „Aber Unterstützung funktioniert nur, wenn beide Seiten mitarbeiten. Wer Leistungen erhält, muss Termine wahrnehmen und seinen vereinbarten Beitrag leisten.“

Die Grundsicherung setzt darauf, Menschen möglichst zügig in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln. Deshalb steht die direkte Vermittlung in Beschäftigung grundsätzlich an erster Stelle. Dafür wird die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verbindlicher. Wer Termine wahrnimmt, sich auf Stellen bewirbt und die vereinbarten Schritte umsetzt, erhält weiterhin Beratung, Förderung und Unterstützung.

Kooperationsplan legt nächsten Schritt vor

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch im Jobcenter. Dort geht es um die persönliche Situation, berufliche Erfahrungen und mögliche Hürden. Anschließend halten beide Seiten in einem Kooperationsplan fest, welche nächsten Schritte sinnvoll sind – etwa Bewerbungen, ein Sprachkurs oder eine Vermittlung. „Der Kooperationsplan soll den Weg in Arbeit nicht komplizierter machen, sondern klarer“, erklärt Jobcenterleiter René Bieber. „Er zeigt, was als Nächstes ansteht und welche Unterstützung wir anbieten können. Weiterbildung und Qualifizierung bleiben dabei wichtige Bausteine, wenn sie die Chancen auf einen dauerhaften Arbeitsplatz verbessern.“

Weniger Geld bei verpassten Terminen

Wer vereinbarte Schritte ohne wichtigen Grund nicht umsetzt, muss seit dem 1. Juli mit klareren Folgen rechnen. Das betrifft etwa wiederholt versäumte Termine, fehlende Bewerbungen, abgebrochene Maßnahmen oder die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit. Bevor das Jobcenter Leistungen mindert, hört es die betroffene Person an und prüft die persönliche Lage. Gesundheitliche Probleme, wichtige Gründe oder besondere Härten werden berücksichtigt. Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben geschützt.

Neue Regeln bei Vermögen und Wohnkosten

Auch bei Vermögen und Wohnkosten gelten neue Regeln. Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt. Stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge. Angemessene Kosten für Wohnung und Heizung übernimmt das Jobcenter weiterhin vollständig. Für Familien mit Kindern und bei besonderen Härten kann es Ausnahmen geben.

„Wir schauen weiterhin auf den einzelnen Menschen und seine Lebenssituation“, sagt Bieber. „Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen, familiären Belastungen oder schwierigen Lebenslagen suchen wir gemeinsam nach einem Weg, der realistisch ist und weiterhilft.“

Die wichtigsten Fragen hat das Jobcenter auf seiner Internetseite beantwortet. Dort finden Leistungsberechtigte unter anderem Informationen zu Terminen, Mitwirkung, Fördermöglichkeiten, Wohnkosten, Vermögen und besonderen Schutzregelungen für Familien.

 

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Kommunales Jobcenter Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehemals Bürgergeld) Fragen & Antworten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende



Pressekontakt

Pressesprecherin Jasmin Krenz

+49 6621 87-9100


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