
Kfz & Verkehr
Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden
Die Führerscheinstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass die Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden müssen. Dieser Umtausch muss bis zum 19. Januar 2027 erfolgen. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine müssen erst in den kommenden Jahren umgetauscht werden.
Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.
„Aus den Erfahrungen, die wir bislang gesammelt haben, macht es Sinn für die Bürgerinnen und Bürger sich rechtzeitig um den Umtausch der Führerscheine zu kümmern. Der größte Andrang ist zumeist rund um den Stichtag. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollte ein Termin vereinbart werden. Das ist online auf unserer Homepage möglich“, erklärt Martina Kimpel, Leiterin der Führerscheinstelle.
Die Anträge können zu den jeweiligen Geschäftszeiten in der Führerscheinstelle (An der Haune 8, Bad Hersfeld) oder den Bürgerservicebüros der Kreisverwaltung Bad Hersfeld (Friedloser Str. 12) und Rotenburg (Lindenstr. 1) gestellt werden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Personalausweis, alter Führerschein und Passbild ausgedruckt (nicht digital). Der neue EU-Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.
Bürgerinnen und Bürger können die Antragsunterlagen aber auch per E-Mail an fuehrerscheinstelle@hef-rof.de und Telefon 06621 87-3415 bei der Führerscheinstelle anfordern. In diesem Fall werden die Antragsunterlagen zu Ihnen nach Hause geschickt. Dort müssen sie ausgefüllt und wieder an die Führerscheinstelle geschickt werden. Sobald der Führerschein in der Führerscheinstelle vorliegt, kann er dort nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Zeitgleich wird der alte Führerschein entwertet. Vor sechs Jahren hat der Bundesrat den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Ziel ist es, die Führerscheine in allen EU-Ländern zu vereinheitlichen. Der Umtausch des wichtigen Dokuments läuft stufenweise ab.
Die Führerschein-Umtauschfristen im Überblick
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Alle neu ausgestellten Kartenführerscheine werden auf 15 Jahre befristet.


