
Frauen & Gleichstellung

Frauen- und Gleichstellungsbüro
Aufgaben & Schwerpunkte
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." - Artikel 3, Abs. 2 Grundgesetz
Dieser Gleichberechtigungsgrundsatz ist jedoch in der Praxis noch lange nicht umgesetzt. Auch heute noch sind Mädchen und Frauen gegenüber Jungen und Männern in vielen Lebensbereichen benachteiligt. Diese Benachteiligung zieht sich durch alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Die Gleichstellung der Geschlechter ist somit eine Querschnittsaufgabe, die uns alle etwas angeht.
Unsere Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind Ansprechpartnerinnen in allen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, nehmen Anregungen und Beschwerden hierzu entgegen, zeigen Benachteiligungen auf und entwickeln Lösungsmöglichkeiten. Sie vertreten die Interessen der Frauen und Mädchen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und setzen sich dafür ein, dass der in der Verfassung verankerte Gleichberechtigungsgrundsatz in allen Lebensbereichen zunehmend Wirklichkeit wird.
Aktivitäten:
Das Frauen- und Gleichstellungsbüro vernetzt sich mit verschiedenen Institutionen und Verbänden im Kreis sowie überregional. Darunter ist beispielsweise die Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie der Frauenbüros. Es gibt eine Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und mit vielen weiteren Institutionen und Vereinen. Das Frauen- und Gleichstellungsbüro koordiniert den "Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Landkreis Hersfeld-Rotenburg". Es bemüht sich um die Umsetzung der Istanbul Konvention und organisiert Veranstaltungen, um die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren. Gemeinsam mit den Beauftragten für Chancengleichheit wurde das Netzwerk zum Themenbereich Alleinerziehende ins Leben gerufen. Weiterhin wird ein breites Angebot an Veranstaltungen, wie beispielsweise die Kino-Reihe "LeinwandHeldinnen" geboten.
Kommende Veranstaltungen
Gesetzliche Grundlagen
Die bekannteste rechtliche Grundlage für die Gleichstellung von Mann und Frau ist im Grundgesetz verankert:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." - Artikel 3, Abs. 2 Grundgesetz
Folgende gesetzlichen Grundlagen sind auch relevant für die Gleichstellung von Mann und Frau:
Hessische Gemeindeordnung (HGO) § 4b Hessische Landkreisordnung (HKO) § 4a Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Jahrestage & Aktionen
Catcalling ist #keinkompliment
Deutschlandweite Kampagne im Zeitraum von Juni 2023 bis Mai 2024
Catcalling ist kein Kompliment – aber was versteht man überhaupt unter ‚Catcalling‘? Als Catcalling bezeichnet man verschiedene Arten der sexuellen Belästigung ohne Körperkontakt im öffentlichen Raum. Das können Pfeif- oder Kussgeräusche, anzügliche Sprüche auf offener Straße oder auch übergriffige Nachrichten auf Social Media sein. Solches Verhalten ist verletzend. Keine Frau und kein Mann muss sich das gefallen lassen!
Unter keinkompliment@hef-rof.de könnt ihr uns eure Catcalls mitteilen. Egal ob es auf der Straße, im Bus, auf der Kirmes oder im Netz passiert ist – wir machen es öffentlich! Am besten gebt ihr Ort, Datum und Uhrzeit des Geschehens an. So lassen sich gegebenenfalls Angsträume in unserem Landkreis identifizieren.
Anonym, aber öffentlichkeitswirksam werden wir eure Erfahrungen am 14. Juni 2024, dem nächsten ‚Anti-Catcalling‘-Tag an den Orten, an denen sie passiert sind, ankreiden und so wortwörtlich auf die Straße bringen. Denn Catcalling ist #keinkompliment und sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt!

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
1999 ist durch eine Resolution der UN-Generalversammlung der 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen bestimmt worden. Alljährlich soll mit dem internationalen Gedenktag die Öffentlichkeit für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert werden und Strategien zur Bekämpfung in den Mittelpunkt rücken. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene ist dabei von zentraler Bedeutung.

Violets against Violence - Veilchen gegen Veilchen
Mit der Aktion "Violets against Violence" wollen wir im öffentlichen Raum Aufmerksamkeit auf Gewalt gegen Frauen lenken. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir möglichst viele Blumen häkeln, die wir dann im Rahmen einer Aktion rund um den 25. November, den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, im Landkreis an einem zentralen Platz aufhängen.
Wenn Sie mithäkeln möchten, können Sie Ihre Blumen bis zum 10. November in unserem Bürgerservicebüro abgeben - bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen anzugeben. Wer keine Möglichkeit hat, die Veilchen bei uns abzugeben, kann gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Internationaler Frauentag
Die Geschichte des Frauentags begann 1908 in den USA. Er verbreitete sich in den Folgejahren in Europa. 1975 wurde der 8. März von den Vereinten Nationen weltweit zum Internationalen Frauentag erklärt. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gibt es rund um den Internationalen Frauentag ein jährlich abwechselndes Programm. Dieses wird vom Frauen- und Gleichstellungsbüro koordiniert.

Gewalt
Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Alle drei Tage wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Hinzu kommen die Morde an Frauen durch ihnen unbekannte Täter. Morde, die an Frauen verübt werden, weil sie Frauen sind, nennt man Femizide. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten.
Folgende Institutionen bieten Frauen Hilfe an:
Familie & Beruf
Familien mit Kindern brauchen neben einem finanziellen Auskommen gute Angebote zur Kinderbetreuung, Hilfen im Haushalt und die Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Mit verschiedenen Leistungen wird ihre Familie finanziell entlastet und unterstützt. Hier finden Sie einen Überblick, welche staatlichen Hilfen Familien bekommen können.
ELTERNGELD FAMILIENKASSE KINDER- UND JUGENDHILFE
Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen. Hier erfahren Sie, welche finanzielle Unterstützung Sie in diesem Fall erhalten, welche Beratungsangebote Sie nutzen können und wie Sie die Pflege eines Angehörigen mit Ihrem Beruf in Einklang bringen können.
Weitere Informationen:
Informationen zu den Themen Wiedereinstieg in den Beruf, Familie und Beruf, Pflege, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Weiterbildung oder Existenzgründung finden Sie in dem Portal Perspektive Schaffen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.