

Vergabe von Schulräumlichkeiten und Sportstätten des Landkreises
Hier finden Sie die kreiseigenen Sporthallen, das Schwimmbad und das Stadion für den Sportbetrieb (über Locaboo buchbar) sowie Informationen zur Nutzung weiterer Schulräume (wie Audimax, Aulen und Klassenräume) für Veranstaltungen.
Kreiseigene Sportstätten finden
Belegung und Buchung

Belegung und Buchung der Sportstätten
Über Locaboo können Vereine die Belegungspläne der kreiseigenen Sportstätten einsehen, auf die vereinbarten Nutzungszeiten Ihres Vereins zugreifen sowie und ihre vereinbarten Hallenzeiten digital verwalten.
Sie benötigen einen Zugang?
Neue Vereine aus dem Landkreis können über den Fachdienst Schulen und Gebäude aufgenommen werden: sportstaettenvergabe@hef-rof.de.

Digitales Hallenbuch
Die bisherigen Hallenbücher aus Papier entfallen. Stattdessen bestätigen Sie Ihre Anwesenheit digital über den ausgehängten QR-Code.
Sobald Sie die Halle zur gebuchten Zeit betreten, hinterlegen Sie Verein, Übungsleiter und Teilnehmerzahl. Schäden, die Ihnen vor dem Training auffallen, können Sie dort ebenfalls melden.
Weitere Räumlichkeiten anfragen

Neben den Sportstätten können auch Aulen und weitere geeignete Schulräume für Veranstaltungen genutzt werden. Die Anfrage erfolgt per E-Mail an den Fachdienst Schulen und Gebäude: sportstaettenvergabe@hef-rof.de
Nutzungsordnung und Formulare
Für die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten und Schulräume gelten verbindliche Regeln. Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung über die geltenden Bedingungen.
FAQs und Kontakt
Wer darf die kreiseigenen Schulräume und -sportanlagen sowie Einrichtungen nutzen?
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg stellt seine Schulräume und -sportanlagen sowie andere Einrichtungen den kreiszugehörigen und auswärtigen Sportvereinen, als gemeinnützig anerkannten Vereinen oder anderen kreiszugehörigen Gruppen zur Verfügung. Für die Bereitstellung von Räumlichkeiten können Gebühren anfallen. Eine Vermietung an Privatpersonen ist nicht möglich.
Wie kann ich Zeiten in kreiseigenen Sportanlagen buchen?
Die Reservierung von Nutzungszeiten wird über die Online-Buchungsplattform Locaboo vorgenommen. Hier sind alle Sportanlagen mit den aktuellen Belegungsplänen hinterlegt. Ihr Verein verfügt über keinen Zugang zu Locaboo? Dann wenden Sie sich gerne an sportstaettenvergabe@hef-rof.de.
Wie kann ich Zeiten in Schulräumen buchen?
Für die Reservierung von Schulräumen (bspw. das Audimax am Obersberg oder die Aula der Beruflichen Schulen Bebra) wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Schulen und Gebäude. Hier reicht eine formlose Mail mit Ihrem Anliegen an sportstaettenvergabe@hef-rof.de. Gerne können Sie auch den Fragebogen zu Veranstaltungen auf unserer Homepage ausfüllen und direkt mitsenden. Für die Überlassung von Räumlichkeiten muss ein Gestattungsvertrag zwischen Landkreis und Veranstalter geschlossen werden.
Kostet die Nutzung der Sportanlagen etwas?
Für kreiszugehörige Vereine ist die Nutzung der Sportanlagen kostenfrei. Bei auswärtigen Vereinen sowie kommerziellen Veranstaltungen wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühren können der Nutzungsordnung für Schulräume und -sporthallen sowie andere Einrichtungen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg entnommen werden.
Dürfen die Sportanlagen auch in den Ferien genutzt werden?
Die Sportanlagen dürfen grundsätzlich auch in den Ferien zu den regulären Trainingszeiten von den Vereinen genutzt werden.
Ausnahme: Das Schwimmbad am Obersberg ist während der Ferien geschlossen.
Werden die Sporthallen in den Ferien beheizt?
Während der Schulferien werden die Sporthallen nur eingeschränkt bzw. nicht beheizt. Warmwasser steht ebenfalls nicht zur Verfügung. Ausgenommen sind Serien- und Verbandsspiele, Turniere oder offizielle Wettkämpfe.
Gibt es Sperrzeiten?
An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen den Jahren (24.12. bis einschließlich 01.01.) sind die kreiseigenen Liegenschaften geschlossen. In dem Buchungsprogramm Locaboo sind alle Sperrzeiten für die Sportanlagen aktuell hinterlegt und einsehbar.
Wie kann ich die Hausmeisterin oder den Hausmeister vor Ort erreichen?
Die Hausmeisterin oder der Hausmeister sind während ihrer Dienstzeiten persönlich, telefonisch oder per Mail erreichbar. Außerhalb dieses Zeitraumes besteht nicht die Möglichkeit, dass der Landkreis technische Probleme behebt. Sollte die Anwesenheit einer Hausmeisterin oder eines Hausmeisters bei außerschulischen Veranstaltungen erforderlich sein, muss dies bei Antragstellung beim Fachdienst Schulen und Gebäude dazu gebucht werden. Für die Hausmeisterleistung können Gebühren erhoben werden.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Vergabe von Sportstätten und weiteren Räumlichkeiten wenden?
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