.

 

 .

 

Waffenbesitzkarte

 

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
 

Waffenschein
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
 

Rechtsgrundlage

 
 
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - Ordnungs- und Gewerbewesen
Friedloser Straße 12 
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
 
Telefon06621 87-0
E-Mail über KontaktformularKontakt aufnehmen

Waffenhandelserlaubnis

 

Wenn Sie einen Groß- oder Einzelhandel mit Schusswaffen oder Munition betreiben wollen, benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Die Erlaubnis ist schriftlich formlos zu beantragen. Sie kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist und die für den Waffenhandel notwendige Fachkunde vorweisen kann.

Hinsichtlich der Zuverlässigkeit prüft die Erlaubnisbehörde das Vorliegen von Vorstrafen sowie von Auffälligkeiten wegen Gewalttätigkeiten. Die persönliche Eignung fehlt Personen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig sind, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen können. Die Behörde wird ggf. hierzu Ermittlungen durchführen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 Antrag Waffenhandels- und herstellungserlaubnis

 Nachweis über die erforderliche Fachkunde

 Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

 Übersetzung Handelsregisterauszug

 Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

 Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

 Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in der Höhe von von 102,26 Euro - 2.556,46 Euro an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

  • Waffengesetz
  • Kostenverordnung zum Waffengesetz

 

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung? 

Waffenhandelserlaubnis
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - Ordnungs- und Gewerbewesen
Friedloser Straße 12 
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
 
Telefon06621 87-0
E-Mail über KontaktformularKontakt aufnehmen

Waffenherstellungserlaubnis

 

Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instandsetzen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Waffenherstellung. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Die Erlaubnis ist schriftlich formlos zu beantragen. Sie kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist und die für die Waffenherstellung notwendigen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung erfüllt.

Hinsichtlich der Zuverlässigkeit prüft die Erlaubnisbehörde das Vorliegen von Vorstrafen sowie von Auffälligkeiten wegen Gewalttätigkeiten. Die persönliche Eignung fehlt Personen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig sind, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen können. Die Behörde wird ggf. hierzu Ermittlungen durchführen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

 Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

 Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

 Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

 Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

 Übersetzung Handelsregisterauszug

 Antrag Waffenhandels- und herstellungserlaubnis

 Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer

 

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in der Höhe von von 102,26 Euro - 2.556,46 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

  • Waffengesetz
  • Kostenverordnung zum Waffengesetz

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Waffenhandelserlaubnis
 
 
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - Ordnungs- und Gewerbewesen
Friedloser Straße 12 
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
 
Telefon06621 87-0
E-Mail über KontaktformularKontakt aufnehmen

Waffenschein

 

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

An wen muss ich mich wenden? 

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung, 
  • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.


Rechtsgrundlage 

Waffengesetz (WaffG)

 
 
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - Ordnungs- und Gewerbewesen
Friedloser Straße 12 
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
 
Telefon06621 87-0
E-Mail über KontaktformularKontakt aufnehmen

 

 

Online-Anträge

Antrag bei Wegzug durch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnis

 

Im Bereich Waffenrecht eröffnet Ihnen das Land Hessen mit dem Portal „waffe digital“ die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt online bei der Waffenbehörde zu stellen. Hier stellen Sie Ihren Antrag auf eine gelbe, grüne oder rote Waffenbesitzkarte, eine Waffenbesitzkarte für Vereine oder erbberechtigte Personen, einen Europäischen Feuerwaffenpass oder einen Kleinen Waffenschein sowie einen Voreintrag oder die Anzeige des Erwerbs einer Waffe - schnell, fehlerfrei und rechtssicher.