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Waffenbesitzkarte
Waffenschein
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Waffenhandelserlaubnis
Die Erlaubnis ist schriftlich formlos zu beantragen. Sie kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist und die für den Waffenhandel notwendige Fachkunde vorweisen kann.
Hinsichtlich der Zuverlässigkeit prüft die Erlaubnisbehörde das Vorliegen von Vorstrafen sowie von Auffälligkeiten wegen Gewalttätigkeiten. Die persönliche Eignung fehlt Personen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig sind, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen können. Die Behörde wird ggf. hierzu Ermittlungen durchführen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis über die erforderliche Fachkunde
Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Übersetzung Handelsregisterauszug
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren in der Höhe von von 102,26 Euro - 2.556,46 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
- Waffengesetz
- Kostenverordnung zum Waffengesetz
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Waffenhandelserlaubnis
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Waffenherstellungserlaubnis
Die Erlaubnis ist schriftlich formlos zu beantragen. Sie kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist und die für die Waffenherstellung notwendigen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung erfüllt.
Hinsichtlich der Zuverlässigkeit prüft die Erlaubnisbehörde das Vorliegen von Vorstrafen sowie von Auffälligkeiten wegen Gewalttätigkeiten. Die persönliche Eignung fehlt Personen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig sind, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen können. Die Behörde wird ggf. hierzu Ermittlungen durchführen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Übersetzung Handelsregisterauszug
Antrag Waffenhandels- und herstellungserlaubnis
Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren in der Höhe von von 102,26 Euro - 2.556,46 Euro erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
- Waffengesetz
- Kostenverordnung zum Waffengesetz
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Waffenhandelserlaubnis
Waffenschein
An wen muss ich mich wenden?
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Online-Anträge
Antrag bei Wegzug durch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnis
Im Bereich Waffenrecht eröffnet Ihnen das Land Hessen mit dem Portal „waffe digital“ die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt online bei der Waffenbehörde zu stellen. Hier stellen Sie Ihren Antrag auf eine gelbe, grüne oder rote Waffenbesitzkarte, eine Waffenbesitzkarte für Vereine oder erbberechtigte Personen, einen Europäischen Feuerwaffenpass oder einen Kleinen Waffenschein sowie einen Voreintrag oder die Anzeige des Erwerbs einer Waffe - schnell, fehlerfrei und rechtssicher.