Pflegekinderdienst


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Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst des Jugendamtes.


Im Pflegekinderdienst sind drei Mitarbeiterinnen tätig. Sie sind zuständig für Vorbereitung und Auswahl von Pflegeeltern,  Informationsabende, Seminare, und Anerkennung durch den Pflegekinderdienst und sie begleiten die Vermittlung eines Kindes in die Familie. Auch bei Zukunftsplanung und der Bewältigung von Problemen ist der Pflegekinderdienst beteiligt und behilflich. Zudem werden Pflegeeltern verschiedene Fortbildungen und Veranstaltungen kostenlos angeboten, die über Pflegeelternrundbriefe bekannt gegeben werden. Durch den regelmäßigen Kontakt zu den Pflegeeltern ergeben sich aktuelle Themen, die in diesen Veranstaltungen thematisiert werden können.


Die Gründe für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie sind unterschiedlich und stellen neben der Heimerziehung eine Form der Erziehung außerhalb des Elternhauses dar.


Betreuungs- und Erziehungs-Formen in anderen Familien sind beispielsweise:


  • Bereitschaftspflege
  • Zeitlich befristete Vollzeitpflege
  • Dauerhafte Betreuungsform

Pflegefamilie — was ist das?


  • Familie für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können.
  • Vielfältige, unterschiedliche Pflegefamilien, da es die „eine“ Pflegefamilie nicht gibt. Die Anforderungen an eine Pflegefamilie hängen immer von der Persönlichkeit, den Bedürfnissen und der Herkunftsgeschichte des zu vermittelnden Kindes ab.
  • Grundvoraussetzung ist, dass Pflegeeltern bereit sind, zu einem fremden Kind neue verlässliche Eltern-Kind-Beziehungen aufzubauen.
  • Die Kinder sind geprägt durch ihre Lebensgeschichte und ihre Erfahrungen mit den bisherigen Bezugspersonen.
  • Viele Kinder sind in ihrer Entwicklung beeinträchtigt und haben unsichere Beziehungen zu ihren leiblichen Eltern erlebt.
  • Die Vorgeschichte der Kinder kann sich auf deren Verhalten in der Pflegefamilie und das Zusammenleben mit dem Kind auswirken.
  • sich auf die Persönlichkeit, Bedürfnisse, Ängste … des Kindes einlassen und ihm ein angemessenes Erziehungsverhalten entgegenbringen
  • die Herkunft des Kindes akzeptieren
  • die (Besuchs-)Kontakte zur Herkunftsfamilie zulassen
  • akzeptieren, dass sie ein Kind erziehen, dass sich möglicherweise anders entwickelt als andere Kinder
  • sich der besonderen Aufgabe der Betreuungsform unter öffentlicher Mitwirkung bewusst sein
Kontakt
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld

Fachdienst Hersfeld-Stadt
Michael Kriegel

 Telefon 06621 / 87-305
 Fax 06621 / 87-57305
 Zimmer 809
 Email Michael.Kriegel@hef-rof

Zuständig für: Kreisstadt Bad Hersfeld mit den Stadtteilen Allmershausen, Asbach, Beiershausen, Eichhof, Heenes, Hohe Luft, Johannesberg, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Petersberg und Sorga



Fachdienst Hersfeld-Land

Kornelia Bick-Holzhauer


 Telefon 06621 / 87-6386
 Fax 06621 / 87-576386
 Zimmer 513
 Email Kornelia.Bick-Holzhauer@hef-rof.de


Zuständig für: Gemeinden Breitenbach/H., Friedewald, Hauneck, Haunetal, Heringen, Hohenroda, Kirchheim, Ludwigsau, Neuenstein, Niederaula, Philippsthal, Schenklengsfeld, und Wildeck



Fachdienst Rotenburg/Bebra

Lindenstraße 1

36199 Rotenburg a.d.Fulda

Bärbel Eisfeld


 Telefon 06623 / 817-42
 Fax 06623 / 817-57042
 Zimmer 211
 Email Baerbel.Eisfeld@hef-rof.de


Zuständig für: Alheim, Bebra, Cornberg, Nentershausen, Ronshausen und Rotenburg a. d. Fulda

































Titelbild
Foto oben rechts © Didi01_pixelio.de

Kleines Foto Mitte  © by_Franz Mairinger_pixelio.de
Letzte Änderung: 08.12.2011 13:42 Uhr