Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises Hersfeld-Rotenburg |
Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats
des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit ca. 120.000 Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle der Landrätin oder des Landrats im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 6 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31.08.2021.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Hersfeld-Rotenburg aufgefordert.
Die Wahl findet nach der Bestimmung durch den Kreistag am Sonntag, dem 14.03.2021, eine eventuelle Stichwahl am Sonntag, dem 28.03.2021, statt.
1. Wahlvorschlagsrecht
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten
2. Wählbarkeit
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar ist, wer nach § 22 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 der Hessischen Landkreisordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.
Zusätzliche Informationen zu der Stelle können bei folgender Adresse erfragt werden:
Kreiswahlleiter
des Wahlkreises Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 / 87-3000
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, Tags der Geburt, Geburtsorts, Berufs oder Stands und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.
Weist ein Bewerber gegenüber dem Wahlleiter bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (04.01.2021) nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist in der Bekanntmachung nach § 15 Abs. 4 Satz 1 KWG anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden; die Angabe eines Postfachs genügt nicht.
Ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt. Die Vertrauensperson oder die stellvertretende Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung des für den Wahlkreis zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe abberufen und durch eine andere ersetzt werden, die als Ersatzperson von einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung benannt wurde. Soweit im Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.
Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten im Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg oder im Hessischen Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie der Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg von Gesetzes wegen Vertreterinnen oder Vertreter hat. Die gesetzliche Zahl der Kreistagsabgeordneten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg beträgt 61.
Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger), die das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ihren Hauptwohnsitz haben. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Muss ein Wahlvorschlag nach § 11 Abs. 4 KWG von Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften), so sind die weiteren Unterschriften auf amtlichen Formblättern, unter Beachtung folgender Hinweise zu leisten:
- Die Formblätter nach Vordruckmuster DW Nr. 7 werden auf Anforderung von mir kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Lieferung kann auch durch Bereitstellung einer Druckvorlage oder in elektronischer Form erfolgen. Bei der Anforderung ist der Name der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Der Träger des Wahlvorschlags hat ferner die Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung zu bestätigen.
- Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; außer der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der unterzeichnenden Person sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben.
- Für jede unterzeichnende Person ist auf dem Formblatt oder gesondert mit Vordruck DW Nr. 8 eine Bescheinigung des Gemeindevorstands der Gemeinde, bei der die Person im Wählerverzeichnis einzutragen ist, darüber beizufügen, dass sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wahlberechtigt ist. Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts sind vom Träger des Wahlvorschlags bei der Einreichung des Wahlvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für eine andere Person eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Wahlvorschlag unterstützt.
- Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.
- Die Wahlvorschläge dürfen erst unterzeichnet werden, wenn der Wahlvorschlag im Rahmen einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt worden ist. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
4. Aufstellung der Wahlvorschläge
Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Landkreis Hersfeld-Rotenburg oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Landkreis Hersfeld-Rotenburg aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt.
Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen der Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung der Wahlvorschläge sind insbesondere die Anforderungen, die sich aus § 1 Abs. 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) sowie aus den diese Verordnung konkretisierenden Auslegungshinweisen des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung ergeben, zu beachten.
Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung.
Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson enthalten. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, dem Schriftführer und zwei weiteren teilnehmenden Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen. Sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist für die Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
5. Einreichung, Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 04.01.2021 bis 18 Uhr während der allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich im Original bei dem unterzeichnenden Kreiswahlleiter, Landratsamt Bad Hersfeld, Zimmer 112, Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld, Telefon: 06621 / 87 3505, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.
Die Einreichungsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nicht vorgesehen. Ich empfehle daher, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem Ablauf der Einreichungsfrist einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Dem Wahlvorschlag (Vordruck DW Nr. 6) sind beizufügen:
- Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist (Zustimmungserklärung, Vordruck DW Nr. 9),
- eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt (Wählbarkeitsbescheinigung, Vordruck DW Nr. 10),
- bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt worden ist, einschließlich der vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt (Vordruck DW Nr. 11),
- die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt (vgl. hierzu oben Ziffer 3).
Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Der Wahlausschuss beschließt am 58. Tag vor der Wahl (15. Januar 2021) in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
Alle für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Wahlformulare sind kostenlos bei mir als Kreiswahlleiter erhältlich. Mit Ausnahme des Formblattes für Unterstützungsunterschriften (Vordruck DW Nr. 7) sind diese auch im Internet unter der Adresse https://www.wahlen.hessen.de (Rubrik „Kommunen/Direktwahlen/Vordrucke für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber“) verfügbar. Auskünfte zu dieser öffentlichen Bekanntmachung und zur Wahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Hersfeld-Rotenburg erhalten Sie auch unter den Telefonnummern 06621 / 87 3505 oder 06621 / 87 3000.
Bad Hersfeld, 21.09.2020 Der Wahlleiter des Wahlkreises Hersfeld-Rotenburg
gez. Dieter Scheer
+++ Zur Amtlichen Bekanntmachung im PDF-Format gehts hier entlang. +++