Jugendhilfeplanung
Jugendämter sind nach § 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Der Bestand an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe soll regelmäßig erhoben und mit den Bedarfen von Eltern und Kindern abgeglichen werden mit dem Ziel, die Betreuungs- und Unterstützungsangebote weiter zu entwickeln und zu verbessern.
Der Jugendhilfeplaner ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Hinweise auf Versorgungslücken im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und um Ideen und Initiativen für neue Angebote geht.
Kontakt
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachreferat Kinder- und Jugendhilfe / Sozialplanung
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Gerhard Schneider-Rose
| Telefon: | 06621 / 87-6464 |
| Fax: | 06621 / 87-576464 |
| Email: | gerhard.schneider-rose@hef-rof.de |
Titelbild
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